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Info 01/2018 - Wertschätzung für den öffentlichen Dienst?

Thüringer Beamte müssen für den Dienstherrn ¼ Stunde Pause einarbeiten

Erfurt.

Zum 1. Januar 2018 hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) auf Beschluss der Rot-Rot-Grünen Landesregierung eine veränderte Thüringer Arbeitszeitverordnung in Kraft gesetzt. Thüringer Verwaltungsbeamte haben pro Arbeitstag ab einer Arbeitsleistung von mehr als 9 Stunden eine ¼ Stunde zusätzliche Pause zwangsweise abzurechnen. Wertschätzung und Förderung der Leistungsbereitschaft der Beamten sieht für die GdP anders aus.

Ohne einen besonderen Anlass und ohne jede Notwendigkeit hat die Landesregierung über das SPD-geführte TMIK den Thüringer Verwaltungsbeamten zum Jahresbeginn eine extra Bürde auferlegt. Seit 2003, als die Arbeitszeitrichtlinie des Europäischen Parlamentes Regelungen schuf, welche das TMIK jetzt umsetzen wollte, sah der ehemalige Innenminister aus gutem Grund keine Veranlassung, die Thüringer Arbeitszeitverordnung zu Ungunsten der Verwaltungsbeamten in Verantwortung des Innenressorts zu ändern.

Mit einer zusätzlichen zwingenden Pause von 15 Minuten nach mehr als 9 Stunden Dienstzeit wird die Flexibilität der Arbeitszeit eher erschwert, als erhöht. Die GdP befürchtet, dass von dieser Regelung nur der Dienstherr profitiert. Denn kein Mensch macht eine Pause, um dann nach 15 oder 30 Minuten weiter zu arbeiten, damit ein Vorgang beendet werden kann. Das elektronische Arbeitszeitprogramm zieht die Pause aber automatisch ab, ob die Pause nun gemacht wurde oder nicht. So werden „Überstunden“ auch vermieden! Die Einwendungen der GdP zu den spezifischen Besonderheiten der Verwaltungsbeamten innerhalb der Thüringer Polizei und Justiz fanden leider keinerlei Gehör im TMIK.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt, dass in einigen Punkten so etwas wie Verbesserungen erreicht wurden. Das betrifft die Höhe der übertragbaren Stunden in das Folgejahr genauso wie die Erhöhung des möglichen Stundenabbaus. Leider bleibt Thüringen hier weiterhin hinter den Festlegungen zurück, die für Beamte des Bundes gelten. Eine Anpassung zwischen Thüringer- und Bundesbeamten kommt wohl nicht in Betracht und scheint nicht mal für ein SPD-geführtes Ministerium notwendig.

Die Gewerkschaft der Polizei hat absolut kein Verständnis dafür, dass an der Entscheidung, Wegezeiten nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen, festgehalten wird! Das TMIK legt dazu dar: „Unabhängig davon sind Beamte, denen keine Rufbereitschaft angewiesen wird, auch nicht verpflichtet, sich in der Freizeit jederzeit bereitzuhalten und zum Dienst zu erscheinen.“
Es ist nun an den Beamten, sich an diese Aussage zu halten.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert das TMIK auf, die 15-Minuten-Regelung nicht auf die Arbeitszeitverordnung des Polizeivollzugsdienstes zu übertragen und diese Verordnung der Verwaltungsbeamten nochmals zu überdenken. Sicherheit im Freistaat Thüringen ist so nicht umsetzbar. Straftäter warten nicht, bis Polizisten ihre Zwangspause beendet haben!
Der Landesvorstand
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