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Info 02/2016

Kurzübersicht über für uns wichtige Gesetzesänderungen 2016

Erfurt.

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8.652 Euro. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 Euro.

Kinderfreibetrag
Der Freibetrag wird 2016 auf 4.608 Euro im Jahr angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, 48 Euro für jeden Elternteil. Er wirkt sich laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) vor allem bei höherem Einkommen steuermindernd aus. Der Freibetrag für Be-treuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beträgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7.248 Euro. Das Kindergeld wird ab 2016 um weitere 2 Euro je Kind und Monat angehoben.

Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen für das Alter können nach Darstellung des Steuerzahlerbundes steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gelte ein Höchstbetrag von 22.767 Euro (2015: 22.172 Euro). 2016 könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden.

Rentenbesteuerung
Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Telefonieren & Surfen
Vom 30. April 2016 an wird nach Angaben der Verbraucherzentralen Telefonieren und Surfen in der EU erneut billiger. Die Preis-Obergrenzen von höchstens 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) würden von Höchstaufschlägen auf den jeweiligen Heimtarif abgelöst.
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