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Info 05/2013

Urlaub-Antwort vom Minister

Erfurt.

Mit der Info 37/2012 hatte die GdP die Landesregierung nach der Urlaubsregelung für 2013 gefragt, die zurzeit trotz EU-Rechtsprechung erneut eine Altersdiskriminierung enthält. Innenminister Jörg Geibert hat der GdP nun geantwortet. Er schreibt:

„Sehr geehrter Herr Große,
in der aktuellen Mitgliederinformation berichtet die GdP unter anderem kritisch darüber, dass aufgrund der im Dezember 2012 vorgenommenen Änderung der Thüringer
Urlaubsverordnung allen Beamten für die Jahre 2011 und 2012 ein einheitlicher Anspruch von 30 Tagen zustehen, dies jedoch nicht für die Urlaubsansprüche 2013 gilt.
Hier richtet sich der Anspruch nach dem (noch) geltenden § 5 Abs. 1 der Thüringer Urlaubsverordnung und liegt zwischen 26 und 30 Tagen. Eine Entscheidung darüber, wie der Urlaubsanspruch für die Beamten ab dem Jahr 2013 endgültig ausgestaltet sein wird, wurde im Interesse der Gleichbehandlung aller Landesbediensteten bewusst zurückgestellt. Sie sollen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung im Tarifbereich getroffen werden. Sobald hier eine Entscheidung vorliegt, wird dies in die derzeitig in Vorbereitung befindliche Neufassung der Thüringer Urlaubsverordnung eingearbeitet. Die Ansprüche für die Zeit ab dem Jahr 2013 werden dann ggf. durch eine entsprechende Übergangsregelung festgelegt

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Geiber"t

Zunächst vielen Dank für die Auskunft. Es bleibt jedoch der Umstand bestehen, dass zumindest bis zum Abschluss des Tarifvertrages Thüringen eine Rechtsverordnung anwendet, die vom EUGH für rechtswidrig erklärt wurde, weil sie eine Altersdiskriminierung darstelle. Tarifvertragsparteien können auch rückwirkend Vereinbarungen treffen, das ist in diesem Bereich sogar sehr häufig der Fall. Mit beamtenrechtlichen Regelungen regelt der Dienstherr die Rechtsverhältnisse seiner Beamten jedoch einseitig. Sollten sich die Tarifvertragsparteien auf einen geringeren Urlaubsanspruch einigen, so würde der Dienstherr rückwirkend belastend in die Rechtsverhältnisse der Beamten eingreifen, was nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes nicht möglich ist.
Die Alternative ist eine Übergangsregelung, wie sie in dem Schreiben des Innenministers angesprochen wird. Das wiederum könnte zumindest für 2013 zu Bruchteilen von

Urlaubstagen führen, die wiederum Rundungsregelungen unterliegen und zum Verlust von Ansprüchen führen können. Vor diesem Hintergrund erscheint es zumindest rechtlich
zweifelhaft, dass die Länder mit Blick auf die bevorstehenden Tarifverhandlungen die Rechtsverhältnisse der Beamten rückwirkend ändern wollen. Das könnte zu neuen
Verwaltungsstreitverfahren führen.

Der Landesvorstand

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