Zum Inhalt wechseln

Info 07/2016

Gleitzeit bei Thüringer Polizeibeamten

Erklärungen des Staatssekretärs gleichen einem Schlag ins Gesicht der Polizeibeschäftigten

Erfurt.

Herr Staatssekretär Udo Götze beantwortete Ende 2015 im Thüringer Landtag eine mündliche Anfrage zum Thema Gleitzeitguthaben in der Thüringer Polizei.

Fazit: Die Kappungsgrenze für Überstunden liegt für Polizeivollzugsbeamte bei 60 Stunden, über die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos wird nicht nachgedacht.
Für alle Beamten, die gerade im 2. Halbjahr 2015 und natürlich auch schon in den ersten Wochen 2016 mit hohem Engagement, über das wöchentliche Arbeitszeitlimit hinaus, innere Sicherheit produzierten und für die, denen dann obendrauf noch Stunden gekappt wurden, ist diese Antwort völlig unbefriedigend und schmerzhaft unverständlich.
Ist das etwa der Dank für unsere Polizistinnen und Polizisten nach einem so engagierten Jahr 2015, Herr Götze?

Thüringer Polizeibeamte haben 2015 bei einer Vielzahl von Einsätzen, die von Thügida und deren Ablegern, über eine beträchtliche Zahl von Fußballeinsätzen, sonstige Veranstaltungsschutzeinsätze, bis hin zum Flüchtlingsschutz, weit über die Grenzen des Möglichen hinaus, ihre Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft unter Beweis gestellt. Die Bereitschaft aller Kräfte war und ist da, alles zu ermöglichen um geltendes Recht umzusetzen und die eine oder andere politische Vorgabe zu realisieren.
Den Dank dafür konnten unsere Kollegen der Antwort von Staatssekretär Udo Götze entnehmen.

Dieser legte dar, dass die im Rahmen der Gleitzeit durch Polizeivollzugsbeamten selbstbestimmt er-wirtschafteten Zeitguthaben in der Thüringer Polizei nicht erfasst werden.
Herr Staatssekretär wir laden Sie ein, das Zeiterfassungssystem im TMIK, sowie den elektronischen Arbeitszeitnachweis (EAZN) der Landespolizei kennen zu lernen, denn dort werden die oben beschriebenen Stunden sehr wohl erfasst.

Eine weitere Aussage lautete: Die Besonderheiten des Polizeidienstes werden für die Thüringer Polizei berücksichtigt, indem im Unterschied zu Verwaltungsbeamten nicht nur 36 Stunden, sondern bis zu 60 Stunden Zeitguthaben auf das nachfolgende Jahr übertragen werden können. Ein größerer Übertrag für selbstbestimmt erwirtschaftete Gleitzeitguthaben sei nicht vorgesehen und deshalb nicht möglich. Eine Einführung von Lebensarbeitszeitkonten sei darüber hinaus derzeit nicht Gegenstand der Überlegungen.

Dies gleicht einem Schlag in das Gesicht jedes Beamten, der auf Grund der Sicherheitslage bereit war, mehr Zeit zu investieren, als festgeschrieben ist.
Sehr geehrter Herr Götze, sehen Sie bitte die Thüringer Polizei nicht als notwendiges Übel!
Die GdP fordert: lukrative Altersteilzeitangebote, die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos und Ausnahmen bei den Kappungsgrenzen, bis wir wieder ausreichend Personal zur Verfügung haben. Dies wären erste Schritte hin zu gelebter Anerkennung Ihren Mitarbeitern gegenüber.

Der Landesvorstand
Dokument zum Download
This link is for the Robots and should not be seen.