Zum Inhalt wechseln

Info 08/2016

Einrichtung der Polizei-Vertrauensstelle in Thüringen

Die GdP fordert ein Umdenken der Landespolitik

Erfurt.

Medienberichten, einer Landtagsanfrage aus November 2015 und dem Koalitionsvertrag ist es zu entnehmen, die Landesregierung plant eine Polizei-Vertrauensstelle, an die sich Bürger und Bedienstete der Polizei ohne Beachtung des Dienstweges wenden können. Die Gewerkschaft der Polizei fragt sich: „Handelt es sich bei den bisher nur auf politischer Anfrage getätigten spärlichen Informationen zum Personalansatz, der angekündigten Einbindung von Gewerkschaften, Personalvertretungen und weiteren Beauftragten nur um Lippenbekenntnisse?“ Die Anbindung der Vertrauensstelle an geeigneter Stelle erscheint für die GdP Thüringen als wichtiges Thema der Landesregierung.


Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Thüringen, Kai Christ, äußerte dazu: „Eine zweite Überwachungsstelle wie zum Beispiel die Innenrevision mit divergierenden Aufgaben und gemeinschaftlicher direkter Unterstellung im Thüringer Ministerium Inneres und Kommunales erscheint nicht zielführend. Die in der Innenrevision praktizierte direkte Aufgabenzuweisung und Personalisierung durch den Staatssekretär sowie die einseitige Information an den Staatssekretär führten bisher nicht zu wahrnehmbaren Ergebnissen oder gar einer Verbesserungen der Transparenz als gewünschtes Koalitionsziel der Landesregierung.“

Herr Staatssekretär Udo Götze gab bekannt, dass die Errichtungsplanungen nicht abgeschlossen seien und eine Einbindung der Vertretungen in Monatsgesprächen erfolgen soll.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert den Staatssekretär auf, seinen Aussagen im Landtag Taten folgen zu lassen! Auf Monatsgespräche mit belastbaren Aussagen zur Polizei-Vertrauensstelle warten wir bis heute vergeblich. Die personelle Besetzung soll nach Angaben von Herrn Udo Götze mit einem Beamten des höheren und einem des mittleren Dienstes als Mindestausstattung erfolgen. Die GdP ist der Meinung, dass dieser Personalansatz nicht mal im Ansatz ausreichend ist, um dem Koalitionsvertrag, mit den dort formulierten Aufgaben für die Polizei-Vertrauensstelle, gerecht zu werden. Wir fordern daher eine offene Diskussion über Aufgaben, Ziele und Entwicklung der Polizei-Vertrauensstelle und die versprochene Einbindung in den Entwicklungsprozess, um nicht lediglich nur einen Haken an eine Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag durch die Verantwortungsträger setzen zulassen.


Die GdP fordert die Landesregierung auf, alle gesteckten Ziele im Koalitionsvertrag zu erfüllen und neben der Polizei-Vertrauensstelle, der Reduzierung der Eingriffsbefugnisse, die wichtigen und problematischen Themen, wie Regelbeförderungen und Personalentwicklungskonzept, anzugehen. Zumindest das Wort Regelbeförderung scheint bisher ein heftiges und unangenehmes Brennen auf den Zungen der verantwortlichen Landespolitiker zu verursachen.

Die GdP steht für Gespräche und Mitwirkungen jederzeit gern zur Verfügung.

Der Landesvorstand
Dokument zum Download
This link is for the Robots and should not be seen.