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Info 09/2016

Reichsideologen, Schadensersatzforderungen und Malta-Masche

Erfurt.

Mit horrenden Schadensersatzforderungen versuchen sogenannte „Reichsbürger“ bzw. „Reichsdeutsche“ unsere Kolleginnen und Kollegen einzuschüchtern, die mit ihnen in dienstlichen Angelegenheiten in Kontakt kommen. Irrwitzig, ja! Doch für die Betroffenen ist es mehr als unlustig, wenn so aufgemachte Forderungen über die dienstliche Post auf dem Schreibtisch landen!


Obwohl die Mahnschreiben in Form und Formulierung lustig anmuten und davon ausgegangen werden kann, dass es sich um rechtlich völlig daneben liegende Fantasieforderungen handelt, habe sie ihre Tücken!

Spätestens seit bekannt werden der sogenannten Malta-Masche wird klar, dass es sich hier um ein sehr ernst zu nehmendes Problem handelt! Bisher gibt es anscheinend auch in der deutschen Justiz keine gesicherte Auffassung zur rechtlichen Qualität dieser vereinfachten Mahnverfahren und zu der Frage, ob maltesische Gerichte überhaupt zuständig seien und daher über sie in Deutschland vollstreckbare Versäumnisurteile erwirkt werden können. Letztlich bleibt es also durchaus denkbar, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen vor ein Gericht auf Malta geladen werden und sich den immensen Forderungen zzgl. der Gebühren erwehren müssen.
Was also sollten Betroffene unserer Meinung nach tun?

  • Aus den genannten Gründen scheint es grundsätzlich nicht ratsam, im konkreten Fall abzuwarten und darauf zu hoffen, dass er sich „aussitzen“ lässt! Es bedarf aber auch nicht gleich eines Rechtsanwaltes!
  • Wir möchten zunächst alle Betroffene bitten, sich umgehend an ihre Vorgesetzten zu wenden, um Maßnahmen zur Abwehr des angeblichen Anspruchs zu besprechen.
  • Gleich nach Eingang der ersten Forderung wird sich das Einlegen eines dagegen gerichteten Widerspruchs nicht verhindern lassen. Allein schon wegen der Nachweisführung empfiehlt es sich, den Widerspruch und jeglichen weiteren Schriftverkehr über die dienstliche Post laufen zu lassen.
  • Die Landespolizeidirektion hat ihre Hilfe und Unterstützung zugesagt. Daher sollten die Unterlagen mit einer kleinen Sachverhaltsschilderung zu Grund und Inhalt des Kontaktes mit dem Forderungssteller und zum bisherigen Werdegang des Vorganges an die LPD übersandt werden. Hier wird man den Sachverhalt prüfen und ggf. in Absprache mit den Betroffenen weitere Maßnahmen der Abwehr betreiben.

Darüber hinaus gibt es das Hilfsangebot des Kollegen Andreas Probst aus dem Einsatzzug der ESU in der LPI Saalfeld, der sich (wiederum auch mit kollegialer Unterstützung eines Kollegen aus der PI Sonneberg) in hoher Bravour erfolgreich gegen eine solch irrwitzige Forderung (diese war zwischenzeitlich auf umgerechnet rd. 900 T€ angewachsen!) zur Wehr gesetzt hat. Wie er selber sagt, blickt er nun eventuell weiteren Forderungen dieser Damen und/oder Herren gelassen entgegen. Betroffene Kolleginnen und Kollegen könnten gerne seine Erfahrungen nutzen und sich an ihn wenden!
Mail : andreas.probst@polizei.thueringen.de
Tel.: +49 (0) 3672 453- 233
(Bitte an die hohe Flexibilität der Dienstplanung eines Einsatzzuges denken)

Eure Rechtsschutzkommission und der Landesvorstand
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