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Info 12/2019 - Reisezeiten sollen als Arbeitszeiten in Thüringen anerkannt werden

GdP begrüßt das schnelle Handeln des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales

Reisezeiten sollen als Arbeitszeiten in Thüringen anerkannt werden

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 17. Oktober 2018 (5 AZR 553/17) entschieden, dass bei der Entsendung zur Arbeit für Hin- und Rückreise erforderliche Zeiten zu vergüten sind. Erforderliche Reisezeiten sind mit der für die eigentliche Tätigkeit vereinbarten Vergütung zu bezahlen.
Der GdP Thüringen wurde in Gesprächen mitgeteilt, dass die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten derzeit überarbeitet und mit dem Thüringer Finanzministerium abgestimmt wird. Damit will man die Reisezeiten als Arbeitszeiten festlegen. Eine immer wieder auftretende Streitfrage wird damit endlich zum Positiven gelöst.

Die GdP begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung, dass es zukünftig keine Unterscheidung bei der Anrechnung von Reisezeiten auf die Arbeitszeit geben soll. Reise-, Warte- und Dienstzeiten sind damit gleichgestellt. Dazu muss jedoch noch die Thüringer Arbeitszeitverordnung und auch die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten geändert in Kraft gesetzt werden. Nun liegt es am Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales dieses schnellstmöglich zu tun.

Die Leitsätze des BAG Urteil zeigen:
• Wenn Tätigkeit außerhalb des Betriebes zu erbringen ist, gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten.
• Selbiges zählt für Reisen, die wegen einer vorübergehenden Entsendung zur Arbeit ins Ausland erforderlich sind.
• Erforderliche Reisezeiten sind mit der für die eigentliche Tätigkeit vereinbarten Vergütung zu bezahlen, sofern nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung hierfür greift.

Die GdP fordert das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf, schnellstmöglich die Anpassung und Inkraftsetzung zu vollziehen. Wir hoffen, dieses Mal hat das Thüringer Finanzministerium kein Veto vorzubringen. Die GdP ist sich sicher, dass diese Änderungen einen positiven Einfluss auf das Betriebsklima haben werden.

Der Landesvorstand
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