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Info 13/2016

Artikel 8 [Versammlungsfreiheit] des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

- Warum müssen Polizisten dafür verletzt werden?-

Erfurt.

Der 20. April 2016 ist eben kein Tag wie jeder andere. Mit diesem Datum wird ein geschichtlicher Hintergrund verbunden, welcher hier niemandem erklärt werden muss.


In Jena sicherte die Thüringer Polizei mit Unterstützung von Kollegen aus Bayern und Brandenburg am gestrigen Abend eine Demonstration nach dem Grundgesetz ab, die in der Außendarstellung keinen Zweifel aufkommen lies, welchem beängstigendem Gedanken sie entsprang.

Fackeln zu einer Demonstration an einem 20. April warfen ein grausiges Licht in den Jena´er Abend.
Aber! Wir leben in einer Demokratie! Eine Demokratie muss es ertragen, dass es keine richtigen oder falschen Demonstranten gibt, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen.
Das Richtig oder Falsch liegt ausschließlich in den Augen der beteiligten Lager einer Demonstration oder Versammlung.
Zu dieser Versammlung kam es zu einer zweistelligen Zahl an verletzten Polizeivollzugsbeamten und obendrauf zur Beschädigung von einigen Einsatzwagen.

Polizisten dafür, dass sie ein Grundrecht schützen, mit Steinen und/oder Flaschen zu bewerfen, ist mit Nichts zu entschuldigen. Durch solche Handlungen seine Meinung zu demonstrieren, erfüllt im Regelfall den Tatbestand von Strafgesetzen. Eine Ermittlung und Bestrafung der Täter ist an dieser Stelle wohl selbstverständlich.

Allen verletzten Kollegen, wünscht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Thüringen eine schnelle Genesung, verbunden mit dem Wunsch, dass sowohl die körperlichen als auch die seelischen Wunden, keine Narben hinterlassen.

Die Landesregierung und die Stadt Jena fordern wir hiermit auf, eine deutliche Position zu beziehen und aus diesen Ereignissen eine Gefährdung der Polizei nicht mehr zu zulassen.

Für den Landesvorstand, der Landesvorsitzende

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