Zum Inhalt wechseln

Info 13/2017 - Bodycam-Körperkamera Schutz von Polizeibeamten vor …?

Ob eine Bodycam einen Angriff auf einen Polizeibeamten verhindern wird? Das wird sich vermutlich so wenig nachweisen lassen, wie die Idee, dass eine Streife einen Einbruch verhindert hat.

Erfurt.
Vor mehr als 25 Jahren habe ich gelernt, dass die Prävention die edelste Aufgabe eines Polizeibeamten ist und in meiner Zeit als Lehrer an der Polizeischule haben meine Kollegen und ich versucht, Generationen von Auszubildenden dieses Ideal nahe zu bringen. Meine Kollegen machen das heute noch. Ich versuche, Verständnis dafür bei den Entscheidungsträgern der Thüringer Landespolitik zu erwecken.
Am 31.03.2017 war es soweit. Nur etwa zwei Monate nach dem Startschuss zu einem Pilotprojekt konnten an drei Dienststellen der Thüringer Polizei drei verschiedene Modelle einer Bodycam für die praktische Erprobung ausgegeben werden.

Die GdP Thüringen unterstützt das Projekt ausdrücklich.

Leider regt sich aber aus verschiedenen Richtungen Widerstand schon gegen das Pilotprojekt.
Die positiven Erfahrungen aus Hessen überzeugen die GdP Thüringen. Dass es möglicherweise zu etwas mehr Anzeigen durch Polizeibeamte wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung etc. kommen könnte, wollen wir gar nicht ausschließen. Wenn es dazu kommen sollte, hat das aber nichts damit zu tun, dass die Bodycam als Provokation angesehen wird. Nein, es hat etwas damit zu tun, dass Polizeibeamte endlich ein Beweismittel an der Hand haben und ihre Anzeigen „unterfüttern“ können.
Die Erfahrungen aus den Bundesländern, die die Bodycam schon über einen längeren Zeitraum erproben, sind aber ganz andere. Dort wurde die Erfahrung gemacht, dass die Anwesenheit einer Bodycam eher deeskalierend wirkt. Die Sorge, dass durch die Einführung der Bodycam eine Videoüberwachung der Thüringer Bevölkerung entstehen könnte, ist aus unserer Sicht völlig unbegründet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz der Bodycam liegen im Thüringer Polizeiaufgabengesetz. Alle Aufzeichnungen, die keinen Beweiswert enthalten, werden spätestens 48 Stunden nach der Aufnahme gelöscht. Aufnahmen werden nur aus definierten Anlässen gefertigt. Zugriffsrechte sind genau definiert und technisch beschränkt, so dass ausgeschlossen ist, das ein Beamter die eigenen Aufnahmen nach Bedarf löschen könnte. Der Datenschutzbeauftrage des Freistaates wird das Pilotprojekt sicher kritisch begleiten und der Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha als Partner zur Seite stehen, damit der Datenschutz in der Testphase und zur hoffentlich anschließenden landesweiten Einführung der Bodycam allumfänglich erfüllt wird. Die GdP Thüringen bleibt neugierig und freut sich auf die ersten Zwischenergebnisse aus dem Pilotprojekt.

Für den Landesvorstand der Landesvorsitzende


Download
This link is for the Robots and should not be seen.