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- Arbeitszeit der geschlossenen Einheiten

GdP fordert Klärung der Arbeitszeit bei Großeinsätzen - G7 Gipfel steht vor der Tür –

Mit großen Erwartungen blickte man auf das OVG Weimar als dort kürzlich über die Anerkennung der Ruhezeiten der geschlossenen Einheiten bei Unterbringung am auswärtigen Ort zu entscheiden war. Ein Thema was die GdP Thüringen seit Jahren umtreibt.

Erfurt.

Info 16/2022

Wir machen uns stark und fordern die Wertschätzung, welche die Kolleg:innen verdienen. Notfalls vor Gericht!!! Was im Prozess gesprochen wurde, musste man erstaunend zur Kenntnisnehmen. Einen 25 kg Koffer mit persönlichem Gepäck, könnte jeder Einsatzbeamte in den Einsatzfahrzeugen mitführen, um nach Dienst seiner Freizeit am auswärtigen Ort nachzugehen!!!

So, so … aber gibt es den nach Dienst überhaupt? Das Gericht bejahte und stellte darauf ab, dass eine Arbeitszeitanerkennung nur erfolgt, wenn Bereitschaftszeit angeordnet ist oder sich aus den faktischen Umständen vor Ort eine dienstliche Verpflichtung, wie etwa die Beaufsichtigung der mitgeführten Einsatzmittel, ergeben würde. Fragen zur Unterbringung in Mehrbettzimmern und kürzere Ruhezeiten als 11 h blieben dagegen offen.

Wir fordern weiterhin einen Ausgleich für die geschlossenen Einheiten (Bereitschaftszeit/Zulage), um der Einsatzbereitschaft der Kolleg:innen und deren Verzicht auf Freizeitaktivitäten bei Unterbringung am auswärtigen Ort gerecht zur werden!

Der Landesvorstand
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