Zum Inhalt wechseln

Info 22/2015

Beamtengipfel bei der Thüringer Landesregierung

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Thüringer Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger;

Erfurt.

Spitzengespräch in der Thüringer Staatskanzlei mit Herrn Ministerpräsidenten Bodo Ramelow Nach dem Tarifergebnis der Tarifgemeinschaft der Länder vom 28. März 2015 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinen Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes - GEW, GdP, Ver.di und IG-Bau - die Thüringer Landesregierung aufgefordert, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger zu übertragen.


Am 13. Mai 2015 hat die Landesregierung zu einem sogenannten Beamtengipfel eingeladen, an dem die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften teilnahmen, so auch die GdP Thüringen. Nachfolgenden Vorschlag zur Übertragung des Tarifergebnisses wurde verhandelt:
  • Inhaltsgleiche Übernahme der Tariferhöhung von 2,1 % im Jahr 2015 zeitverzögert um sechs Monate zum 1. September 2015 abzüglich einer Minderung von 0,2 % Versorgungsrücklage.
  • Inhaltsgleiche Übernahme der Tariferhöhung von 2,3 % im Jahr 2016 zeitverzögert um sechs Monate zum 1. September 2016 abzüglich einer Minderung von 0,2 % Versorgungsrücklage. Die Erhöhung der Beamtenbezüge beträgt jedoch mindestens 75 € und die Erhöhung der Anwärterbezüge mindestens 30 €.
  • Erhöhung der Bezüge im Jahr 2017 zum 1. September 2017 um den Durchschnittswert der Besoldungsanpassungen seit 1993 in Höhe von 1,95 % abzüglich einer Minderung von 0,2 % Versorgungsrücklage.
Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes kritisierten das Vorhaben aufs Äußerste. Durch die geplante Verzögerung bei der Übernahme des Tarifergebnisses in den Jahren 2015 und 2016 erhielten die Beamten unter dem Strich faktisch nur die Hälfte der Einkommenssteigerungen ihrer angestellten Kolleginnen und Kollegen, sagte die DGB Bezirksvorsitzende Hessen-Thüringen, Gabriele Kailing. Zudem begeht die Landesregierung einen ganz klaren Tarifbruch, wenn sie eine Erhöhung der Beamten- und Anwärterbezüge für das Jahr 2017 bereits jetzt vorweg nehme, bevor die Tarifgemeinschaft der Länder ein Tarifergebnis verhandelt hat. Die Maxime ‚Beamtenrecht folgt Tarifrecht‘ wird damit auf das Gröbste verletzt. Zudem würde sich die Landesregierung mit diesem Schritt in die Tarifautonomie einmischen.

Schon heute hat Thüringen einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern, der dazu führt, dass junge Beamte bevorzugt in Bundesländer mit höheren Beamtenbezügen abwandern. Der drohende Fachkräftemangel würde hierdurch noch befeuert.

Euer Landesvorsitzender

Dokument zum Download
This link is for the Robots and should not be seen.