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Info 31/2017 - Thüringer Polizei rechtlich nicht genug geschützt?

Die „Dienstherren“ nicht aus ihrer Verantwortung entlassen!

Erfurt.

Am 6. November 2017 hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) eine Verwaltungsvorschrift mit dem Ziel eines verbesserten dienstlichen Rechtsschutzes in Kraft gesetzt. Über das Ergebnis wollen wir hier berichten. Um dienstlichen Rechtsschutz im Freistaat Thüringen zu erlangen müssen Bedienstete folgende Vorgaben erfüllen,

1. ein dienstliches Interesse an einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung muss bestehen,
2. die Verteidigungsmaßnahme (z.B. Bestellung eines Verteidigers) wegen der Eigenart der Sach- oder Rechtslage muss geboten erscheinen,
3. nach dem Umstand des Falles ist anzunehmen, dass den Bediensteten kein oder nur ein geringes Verschulden trifft,
4. die vorläufige Übernahme der Kosten ist dem Bediensteten nicht zuzumuten und
5. es besteht kein anderweitiger Anspruch auf Rechtsschutz.

Diese Voraussetzungen sind ausnahmslos zu erfüllen.
Beachte: Gewerkschaftlicher Rechtschutz ist kein anderweitiger Rechtsschutz im Sinne des Punktes 5.

Jeder Bedienstete sollte bei Rechtschutzbedürfnissen gegen Dritte ab sofort zuerst die Gewährung des dienstlichen Rechtschutzes und das zugehörige zinslose Darlehen beantragen!
Nur so wird aufzuzeigen sein, wie ernst unser Dienstherr den Fürsorgegedanken nimmt.
Deine GdP unterstützt Dich bei der Beantragung und bei eventuell auftretenden Problemen, die aber aufgezeigt werden müssen, um Verbesserungen im behördlichen Rechtschutz zu erreichen!

Weitere Änderungen der Verordnung wurden im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung mit den Gewerkschaften durch die GdP angestrebt. Ohne sich aber darüber zu verständigen und mit der Begründung, dass die Verordnung bereits im Kabinett zur Entscheidung vorläge, wurden die weitergehenden Vorschläge der Gewerkschaften leider nicht berücksichtigt!

Die Gewährung des „dienstlichen“ Rechtsschutzes muss ohne zeitlichen Verzug, möglichst im Sinne der Beschäftigten, unmittelbar beschieden werden. Über ein Jahr Bearbeitungszeit bis zur Beantwortung eines Antrages ist unverantwortlich und hoffentlich ein Einzelfall. Aber dieser ist schon einer zuviel.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher alle Bediensteten (u.a. Tarifbeschäftigte, Polizei-, Justiz- und Verwaltungsbeamte) im Freistaat Thüringen auf, Rechtsschutzanträge auch für vergangene Sachverhalte, deren Abschluss nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf, dem Freistaat Thüringen vorzulegen und entscheiden zu lassen.
Kommt zur GdP, wir helfen Euch weiter.

Der Landesvorstand
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