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Info 37/2012

Was tut die Landesregierung?

Erfurt.

Am 21.12.2012 wurde die bisher letzte Änderung der Urlaubsverordnung für die Thüringer Beamten im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Darin wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Altersdiskriminierung nachvollzogen. Dieser hatte eine altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs für rechtswidrig erklärt.

Mit der Verordnung wird aber nur der Urlaub 2011 und 2012 für alle Beamten gleich (30 Tage) geregelt. Die Thüringer Urlaubsverordnung ist zwar jetzt bis 31.12.2014 gültig, ab 01.01.2013 gilt aber wieder der altersabhängig gestaffelte Urlaubsanspruch von 26 bis 30 Tagen. Die Verwaltung wird so völlig unnötig gezwungen auf den alten, überholten und rechtswidrigen Rechtszustand zurückzukehren. Eine erneute Novelle der Urlaubsverordnung wird notwendig bzw. die in Vorbereitung befindliche Neuregelung der Thüringer Urlaubsverordnung, die bisher nur als Referentenentwurf vorliegt, muss rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Damit ist wieder Verwaltungsaufwand verbunden, weil in elektronische Zeiterfassungssysteme mehrfach der Urlaubsanspruch jedes einzelnen Beamten eingegeben werden muss.
Und, liebe Landesregierung, was ist jetzt eigentlich mit der „Praxisgebühr“?
Bekanntlich hat der Bundestag am 09. November 2012 die Praxisgebühr abgeschafft und der Bundesrat hat am 14. Dezember 2012 dem zugestimmt.
Was ist nun mit der „Praxisgebühr“ für die Beamten?
Man kann ja verstehen, dass die Abschaffung der „Praxisgebühr“ für den Finanzminister ein harter Schlag in die Haushaltskasse ist. Das Finanzministerium hatte sich gerade viel Mühe damit gemacht, in der Beihilfevorschrift die „Praxisgebühr“ von maximal 3 mal 10,- Euro pro Quartal (Arzt, Zahnarzt, Physiotherapie) zum 01.07.2012 auf je 4,- Euro pro Arztrechnung zu erhöhen und damit besonders ältere und kranke Beamte abzuzocken und nun das!
Da die Landesregierung nicht müde wird, Verschlechterungen im sozialen Bereich sofort auf die Beamten zu übertragen,
ist es nur recht und billig, wenn nun auch Entlastungen sofort auf die Beamten übertragen werden.
Also liebe Landesregierung, tut was für die Beamten des Landes!

Der Landesvorstand


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