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Info 46/2015

Dialog zu Abgeordnetenrechten angeboten

Nicht jede Maßnahme der Polizei muss zu einer Anfrage im Landtag führen

Erfurt.

Eine Abgeordnete der Fraktion „Die Linke“ im Thüringer Landtag hat von ihrem Recht der Kontrolle der Exekutive durch eine mündliche Anfrage Gebrauch gemacht. Sie hat die Landesregierung nach der vermeintlichen Einschränkung ihrer verfassungsmäßi-gen Rechte als Abgeordnete durch die Polizei gefragt. Neben dieser Möglichkeit bietet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Thüringen den Abgeordneten einen Dialog über Notwen-digkeit und Schranken polizeilichen Handelns an.


Hintergrund der Anfrage ist das vermeintlich rechtswidrige Verhalten von Polizeikräften gegen-über der Frau Abgeordneten bei Kundgebungen gegen rechtsextremistische oder rechtspopolistische Vereinigungen im Herbst 2015 in Waltershausen, Heilbad Heiligenstadt und Erfurt. Die Polizei hatte die Abgeordnete nach ihren Angaben in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt und sie physisch weggeschoben, als sie eine Personenfeststellung beobachten wollte.

Die Abgeordnete fragte nun die Landesregierung nach den Rechten der Polizei gegenüber Abgeordneten. Zudem will sie wissen, welche Auffassung die Landesregierung zu den oben angeführten Sachverhalten unter Berücksichtigung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen nieder-gelegten Grundsätze der freien Mandatsausübung (Artikel 53) und dem aus der Verfassung abzuleitenden Recht der parlamentarischen Kontrolle exekutiven Handelns vertritt. Weitere Fragen zielen auf den Einfluss der Auffassung der Landesregierung auf Einsatzkonzeptionierung, Einsatzeinweisung und Schulungsmaßnahmen der Polizei zum Verhalten gegenüber anwesenden Abgeordneten.
Die Anfrage ist von vielen Polizeibeamtinnen und –beamten mit Unverständnis aufgenommen worden. Parlamentarische Kontrolle der Exekutive bedeutet nicht, dass Abgeordnete sich nicht an Recht und Gesetz halten müssten und jede Amtshandlung der Exekutive persönlich überwachen können. Die freie Mandatsausübung steht nicht über dem Recht der Gefahrenabwehr oder über den Persönlichkeitsrechten von Personen, die von polizeilichen Maßnahmen betroffen sind.

Die GdP bietet sich, für diesen, wie auch andere Fälle, den Abgeordneten als Gesprächspartner in polizeilichen Fragen an, um das Miteinander von Legislative und Exekutive zu fördern und Irritationen zu vermeiden. Zudem sind Gespräche in solchen Fällen der bessere Weg!

Der Landesvorstand

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