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Nr.: 17/2012

Das Streichkonzert geht weiter!

Erfurt.

Nachdem das Staatsministerium der Finanzen in Sachsen die Bewährungszulage für Schreibkräfte abschmelzen will, gibt es nun leider auch in Thüringen diesbezügliche Aktivitäten. Unser (aus Sachsen kommender) Finanzminister will den Schreibkräften auch in die Tasche greifen!

In den Durchführungshinweisen des TFM zur Entgeltordnung zum TV-L vom 07.05.2012 heißt es u. a.:

…„Wie die Vergütungsgruppenzulagen wurde auch die Bewährungszulage für Schreibkräfte (Fußnote 1 zur VergGr. VII des Teils II Abschnitt N Unterabschnitt I / II / III der Anlage 1 a zum BAT/ BAT-O) in entsprechender Anwendung des § 9 TVÜ-Länder, jedoch als außertarifliche Besitzstandszulage, weitergezahlt (vgl. Ziffer 9.3.1 der DH TVÜ-L). Hinsichtlich der Fristen für die Weitergewährung findet ebenfalls § 9 TVÜ Länder entsprechende Anwendung, so dass die Bewährungszulage auf Antrag noch in den Fällen gewährt werden kann, in denen diese in Anwendung des alten Rechts spätestens zum 31. Oktober 2012 gezahlt worden wäre. Die Beschäftigten sind gemäß Ziffer 9.3.1 der DH TVÜ-L darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Zahlung um eine befristete außertarifliche Maßnahme handelt und dass die Zulage nach den nachfolgenden Regelungen behandelt wird.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen des § 9 TVÜ-Länder wird die außertarifliche Besitzstandszulage nach dem 31. Oktober 2012 nicht mehr dynamisiert.
Darüber hinaus werden alle außertariflichen Besitzstandszulagen für Schreibkräfte mit den Tariferhöhungen nach dem 31. Oktober 2012 abgeschmolzen.

Dabei wird jeweils die Hälfte des aus der Tariferhöhung (lineare Erhöhungen einschließlich Sockel- oder Mindestbeträge sowie vergleichbare nichtlineare Steigerungen) resultierenden Betrages auf die außertarifliche Besitzstandszulage angerechnet. Die Beschäftigten waren gemäß Ziffer 9.3.1 der DH TVÜ-L darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Zahlung um eine befristete außertarifliche Maßnahme handelt, die längstens bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung erfolgt. Insofern können sich die Beschäftigten nicht darauf berufen, auf die unbefristete Weitergewährung der Zulage vertraut zu haben.“…
Das heißt im Klartext, dass die Schreibkräfte in Thüringen von den künftigen Tariferhöhungen nur zur Hälfte profitieren bis die „Schreibzulage“ abgeschmolzen ist.

Es geht allerdings auch anders: Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 13.02.2012 festgelegt, dass die Schreibzulage eine Besitzstandszulage bleibt und unverändert gezahlt wird. Eine Abschmelzung erfolgt nicht. Finanzminister Dr. Wolfgang Voß sollte wissen, dass es nicht mehr allzu viele Schreibkräfte gibt. Neueinstellungen gab es schon seit Jahren nicht mehr und wird es vermutlich auch in den Folgejahren nicht geben.
Ohnehin arbeitet eine Vielzahl der Tarifbeschäftigten oberhalb ihrer tatsächlichen Eingruppierung, weil sie weitaus mehr und höherwertige Tätigkeiten verrichten.

Erklärtes Ziel der GdP ist es seit Jahren, Höhergruppierungen zu erreichen,
was dem Innenministerium schon fast mit konstanter Boshaftigkeit (seit mehr als 10 Jahren) verwehrt wird.

Für diesen weiteren Tritt in den Allerwertesten von uns ein „Dankeschön“ – Herr Voß!

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