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Justizministerium stellt sich tot - Innenministerium stöhnt unter Personalmangel

Beschäftigte der Thüringer Polizei und des Thüringer Justizvollzuges um Ansprüche betrogen?

Erfurt.

Seit nunmehr zwei Jahren ist der § 74a auf Wirken der GdP Thüringen im Thüringer Beamtengesetz verankert. Hier gilt unser Dank noch immer dem Landesgesetzgeber. Es ist also seit zwei Jahren am TMIK und dem TMMJV diesen Paragrafen für ihre Beschäftigten mit Leben zu füllen. Zumindest im TMIK ist der Wille dazu deutlich. Allerdings nach der Abgabe der Zuständigkeiten an die Landespolizeidirektion scheinen die Entscheidungsträger dort keine Entscheidungsträger, sondern vielmehr Entscheidungsverhinderer zu sein.

Im TMMJV stellt man sich seit der Beantragung von Erfüllungsübernahmen für Beschäftigte des Thüringer Justizvollzuges eher tot. Keine Entscheidung ist am Ende eben auch nur Entscheidungsverhinderung.

Die GdP Thüringen wird das im Sinne ihrer Mitglieder nicht länger dulden. Wir sind der Ansicht, dass thüringische Landesministerien geltendes Recht auch für ihre Beschäftigten umzusetzen haben.

Die GdP Thüringen wird also die bereits gerichtlich erwirkten Ansprüche unserer Mitglieder jetzt gerichtlich im Sinne des § 74a ThürBG gegen die entsprechenden Ministerien durchsetzen müssen.

Schlimm genug, dass Kolleg*innen im Dienst tätlich angegriffen und verletzt wurden, aktuell bekommen sie eben auch von ihren Ministerien keine Rückendeckung.

Gut das es da die GdP gibt, wir geben niemals auf!


Der Landesvorstand


Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
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