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Kriminaldauerdienst-Ausstattung

GdP setzt sich weiter für vollwertige Ausstattung ein

Erfurt.

Der Kriminaldauerdienst (KDD) behält weiterhin die vollständige Sonder- und Schutzbekleidung für die Tätigkeiten im alltäglichen Dienstgesche-hen.
Auf Grund einer Änderung in der Dienstkleidungsvorschrift der Thüringer Polizei (DKVThürPol) wurde veranlasst, dass Sonder- und Schutzbekleidung seitens des KDD abgegeben werden sollte.
Verständlich war das nicht!
Unserer Intervention folgend, stellte sich bei genauerer Prüfung der DKVThürPol heraus, dass durch einen bedauerlichen Bürofehler Änderungen erfolgten, welche so nicht gar umgesetzt werden sollten.
Fehler erkannt, Fehler gebannt - unsere Schutzausrüstung bleibt erhalten.
Wir bedanken uns beim Ministerium Inneres und Kommunales für die gelebte Fehlerkultur und sofortige Korrektur der Vorschriftenlage.
Der zweiteilig und flammhemmende Einsatzanzug kann damit weiter genutzt und muss nicht abgegeben werden.
Wir als GdP setzen uns weiter für euch ein!
Der Landesvorstand
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