Minister kündigt Rückhalt für Einsatzbeamt:innen an
GdP legt dar, Worte sollten in Realität umgesetzt werden
Daher ist es wichtig, sich dem Rückhalt seiner Vorgesetzten gewiss zu sein und eine Wertschätzung auch seitens der Politik zu erfahren.
Im Haushalt besteht dazu die Möglichkeit!
Zur Wahrheit gehört aber, dass die Einsatzbeamt:innen in der so genannten Dienstform „Dienst ohne Plan“ eine gewisse monetäre Schlechterstellung gegenüber den Wechselschichtbeamt:innen im Streifeneinzeldienst erfahren. Eine Neid-Debatte wäre das falsche Signal und ist ausdrücklich auch nicht gewünscht - vielmehr gilt es die Belastungen der geschlossenen Einheiten in besagter Dienstform anzuerkennen und eine Gleichbehandlung anzustreben. So erhält der/die Wechselschichtbeamt:in für die Belastung in dieser Dienstform eine monatliche finanzielle „Wechselschichtzulage“.
Auch der Bereitschaftspolizei wurde eine Zulage bereits mehrfach in Aussicht gestellt, landete dann jedoch auf der Streichliste des Finanzministeriums.
Nicht nur in den vergangenen Wochen, sondern bereits in den vergangenen Jahren ist die Arbeit der geschlossenen Einheiten, vor allem an Tagen an denen Andere ihre Freizeit genießen, von zeitlich wechselnden Belastungen geprägt. Eine familien- bzw. sozialfreundliche Lebensplanung ist somit kaum möglich, wenn man jederzeit und ständig mit Umplanungen der Dienste rechnen muss. Hierbei sind die gearbeiteten Wochenenden noch nicht einmal mit einbezogen.
Es ist daher ganz klar an der Zeit, die Schlechterstellung zu beenden und den „geschlossenen Einheiten“ eine angemessene Zulage für diese Belastungen zu gewähren.
Herr Innenminister, lassen Sie den Worten Taten folgen!
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
Im Haushalt besteht dazu die Möglichkeit!
Zur Wahrheit gehört aber, dass die Einsatzbeamt:innen in der so genannten Dienstform „Dienst ohne Plan“ eine gewisse monetäre Schlechterstellung gegenüber den Wechselschichtbeamt:innen im Streifeneinzeldienst erfahren. Eine Neid-Debatte wäre das falsche Signal und ist ausdrücklich auch nicht gewünscht - vielmehr gilt es die Belastungen der geschlossenen Einheiten in besagter Dienstform anzuerkennen und eine Gleichbehandlung anzustreben. So erhält der/die Wechselschichtbeamt:in für die Belastung in dieser Dienstform eine monatliche finanzielle „Wechselschichtzulage“.
Auch der Bereitschaftspolizei wurde eine Zulage bereits mehrfach in Aussicht gestellt, landete dann jedoch auf der Streichliste des Finanzministeriums.
Nicht nur in den vergangenen Wochen, sondern bereits in den vergangenen Jahren ist die Arbeit der geschlossenen Einheiten, vor allem an Tagen an denen Andere ihre Freizeit genießen, von zeitlich wechselnden Belastungen geprägt. Eine familien- bzw. sozialfreundliche Lebensplanung ist somit kaum möglich, wenn man jederzeit und ständig mit Umplanungen der Dienste rechnen muss. Hierbei sind die gearbeiteten Wochenenden noch nicht einmal mit einbezogen.
Es ist daher ganz klar an der Zeit, die Schlechterstellung zu beenden und den „geschlossenen Einheiten“ eine angemessene Zulage für diese Belastungen zu gewähren.
Herr Innenminister, lassen Sie den Worten Taten folgen!
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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