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Attraktivität im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes verbessern!

Erfurt.

Entgeltgruppe 3 heißt nach 40 Arbeitsjahren, Rente mit Unterstützung vom Staat!


Im Freistaat Thüringen sind aktuell Stellenausschreibungen mit einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 3 ausgeschrieben. Im Tarifbereich ist eine Entwicklungsmöglichkeit und Beförderungsmaßnahme wie bei Beamten nicht möglich, da die reine Tätigkeit als ausschlagegebendes Kriterium der Gehaltszahlung zählt.
Tarifbeschäftigte mit dieser Eingruppierung werden nach 40 Arbeitsjahren ihren Lebensunterhalt nur mit sozialer Unterstützung des Staates beschreiten können.
Der Landesdelegiertentag der GdP Thüringen hat sich deutlich dazu positioniert, dass Einstellungen im öffentlichen Dienst mit einer vertretbaren Entgeltgruppe erfolgen sollen. Der Landesbezirk sieht eine Eingruppierung im Tarifbereich der Thüringer Polizei erst ab der Entgeltstufe E 5 und höher.
In aktuellen Stellenausschreibungen der Landespolizeidirektion werden Bürosachbearbeiter mit Facharbeiterabschluss im E 3-Bereich demnächst eingestellt.
Personalvertretungen haben nur die Möglichkeit einer Einstellung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Der Dienstherr bestimmt nach Haushaltslage erst die Eingruppierung und dann die Tätigkeit. Hier besteht Handlungsbedarf!
Bei Einstellung in der Thüringer Polizei sollte keine Eingruppierung unterhalb von E 5 erfolgen.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher, endlich wach zu werden und diese und künftige Stellenausschreibungen mindestens in E 5 zu bewerten. Es kann nicht sein, dass der Haushalt die Tätigkeiten vorgibt.

Die Tarifkommission der GdP Thüringen e.V.
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