Zum Inhalt wechseln

Tariffähigkeit – Erfolge der GdP

Erfurt.

Mit Blick auf die anstehenden Tarifverhandlungen im Oktober und November 2021 für die Beschäftigten der Länder mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) teilt die Tarifkommission der GdP Thüringen mit, worauf es besonders ankommt.

Die TdL hat angedroht, ohne eine Verständigung beim Thema Arbeitsvorgang über Tarifforderungen gar nicht erst zu verhandeln. Die Arbeitgeber erwarten Zugeständnisse, die nichts Anderes bedeuten, als die Axt an die bisherigen Regelungen der Eingruppierung von Beschäftigten zu legen.
Die Tarifverhandlungen werden alles andere als nur ein Spaziergang.

Verhandeln dürfen aber nur Gewerkschaften und Berufsverbände, die auch tariffähig sind.

Nach § 2 I TVG sind Tarifvertragsparteien die Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern. Unter Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern im Sinn des § 2 I TVG sind nur Koalitionen zu verstehen. Eine tariffähige Vereinigung muss alle Merkmale des Koalitionsbegriffs erfüllen. Umstritten ist, ob die Arbeitnehmervereinigung sich zum Arbeitskampf bekennen muss, um tariffähig zu sein.
Nach der Rechtsprechung gehört zur Tariffähigkeit, dass die Vereinigungen mächtig und leistungsfähig sind. Eine Arbeitnehmerkoalition ist jedenfalls dann tariffähig, wenn sie die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder bereits durch Tarifverträge regeln konnte, die im Arbeitsleben beachtet werden und die Arbeitsverhältnisse bestimmt haben.

Hier wird deutlich, dass z. B. der Bund Deutscher Kriminalbeamter nicht tariffähig ist. Er bewirbt die Tarifbeschäftigten mit „besseren Tarifabschlüssen“, „Schaffung zusätzlicher qualifizierter Tarifstellen“ usw., ohne wirklich was für sie zu erreichen. Das sind nach unserer Meinung alles leere Versprechungen. Die GdP hat schon sehr viele Erfolge errungen, wie z. B. Fachkräftezulagen, Mitarbeit an der Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Länder, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder, Betriebliche Altersvorsorge (VBL), Eingruppierung der IT-Fachkräfte usw. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Einstellungen von Tarifbeschäftigten im Logistikbereich mindestens mit Entgeltgruppe 5 vorgenommen werden.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus unseren Erfolgen. Welche Erfolge feiert der BDK?

Aber auch in den Personalräten der Thüringer Polizei und im Thüringer Justizvollzugsdienst sind die Tarifbeschäftigten sehr gut aufgehoben. So startete die GdP-Fraktion im Hauptpersonalrat-Polizei die Initiative einer Rahmendienstvereinbarung Qualifizierung für die Tarifbeschäftigten im Jahre 2020.
Diese wurde an den Thüringer Innenminister vor Monaten schon übergeben. Passiert ist seitdem aber leider noch nichts. Der Hauptpersonalrat-Polizei bleibt weiter dran und wird nicht aufgeben.

Bis zum nächsten Mal, eure Tarifkommission.

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen e.V. , Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11
This link is for the Robots and should not be seen.