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Testen - Impfung 1 - Impfung 2 und was ist mit der Polizei?

Erfurt.

Nein, wir werden nicht in einen Wettstreit eintreten, welche Berufsgruppe denn nun relevanter für die Gesellschaft wäre und deswegen früher geimpft werden sollte als eine andere. Wir werden auch keinen Wettstreit zwischen den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Thüringer Polizei und des Thüringer Justizvollzuges zulassen. Für uns gibt es keinen Unterschied zwischen Kriminal-, Schutz-, Bereitschaftspolizei, Kriminaldauerdienst, Ermittlergruppen, Beschäftigten des LKA, der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei oder dem Thüringer Justizvollzug oder Justizdienst.

Solange in Thüringen der Impfstoff noch knapp ist, fordern wir auch bei den sogenannten Hop On Impfungen

Kolleg*innen in risikobehafteten Alter neben,

Kolleg*innen mit den risikobehafteten Vorerkrankungen zuerst zu impfen,

diese Kolleg*innen sind unabhängig von ihrer momentanen Verwendung priorisiert zu impfen.

Wenn ausreichend Impfstoff in Thüringen zur Verfügung steht, muss ein flächendeckendes Impfangebot für alle Beschäftigten der Thüringer Polizei und des Thüringer Justizvollzuges realisiert werden. Dazu sollte das Thüringer Innenministerium nach „Verbündeten“ fahnden, welche die Thüringer Polizei bei den Impfungen unterstützen können, um eine schnelle, möglichst reibungslose Impfkampagne durchzuführen.

Wir wünschen uns, dass alle Kolleg*innen der Thüringer Polizei und des Thüringer Justizvollzuges ein zu erwartendes Impfangebot annehmen.

Auf ein hoffentlich bald wieder „normaleres“ Leben entgegensehend.

Für den Landesvorstand, der Landesvorsitzende

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
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