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Verfassungsgemäße Alimentation mit weiteren Prüfaufträgen seitens des Thüringer Landtages beschlossen

Finanzministerium kann Zahlung nun veranlassen

Erfurt.

Der Thüringer Landtag hat am Freitag, den 22.10.2021 das Gesetz zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation beschlossen. Die vom DGB und der GdP geforderte stufenweise Umsetzung, mit sofortiger Nachzahlung an die Bediensteten des Freistaats Thüringen, wird damit Realität.

Der Haushalts- und Finanzausschuss erhöhte die Zahlbeträge für Kinder für die Jahre 2020 und 2021.

Mit dem Gesetz hat das Plenum zwei Entschließungsanträge beschlossen.

Mit dem Ziel der Aufwertung und der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bzw. „Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts“ hat die Landesregierung weiterhin das Besoldungsgefüge rechtskonform zu verbessern.

Ein Element wird die Schaffung von „Leistungsanreize“, wo wir als GdP über unseren Dachverband des DGB direkt mit einbezogen werden.
Unsere Forderung, die Verfassungskonformität ständig zu evaluieren und abzusichern, wird damit Rechnung getragen.

Für weitere Informationen stehen jedem Mitglied die Vertrauensleute vor Ort zur Verfügung, welche weitere Unterlagen erhielten.

Der Landesvorstand


Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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