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Wir fordern Gleichbehandlung in der Thüringer Landesverwaltung

Tarifgerechte Eingruppierung für gleiche Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale

Nordthüringen.
Mit Verwunderung musste die Kreisgruppe Nordthüringen die Ausschreibung des Landesverwaltungsamtes Thüringen (110-0303/Her-36/2021)
zu einem Haushandwerker im Referat 100 feststellen.

Bei Abgleich der dort geforderten Kernaufgaben (Tätigkeitsmerkmale) und Voraussetzungen fiel uns auf, dass es sich im Wesentlichen nicht von den Tätigkeiten unserer Logistiker unterscheidet. Wer jetzt denkt, dass Landesverwaltungsamt stellt die Kollegen für eine Entgeltgruppe 3 ein
(unsere Einstufung), hat falsch gedacht.

Nicht die Entgeltgruppe 4 oder 5 werden hier als einschlägig betrachtet, nein, eine Entgeltgruppe 6 steht hier im Raum.
Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen erst den Weg zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehen, um Ihre tarifgerechte Einstufung zu erstreiten.

„Traurig aber wahr“ innerhalb des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales solche Unterschiede zu finden.

Sehr geehrter Herr Maier, sehr geehrter Herr Schwarz, schaffen Sie endlich Abhilfe bei dieser Ungleichbehandlung.

Der Vorstand der GdP KG Nordthüringen

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
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