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Wir können es und wir machen es auch!

Erfurt.

Wir geben niemals auf. Am 07.04.2021 kam in der GdP Thüringen ein Fax an, jawohl ein Fax! Absender war das Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV). Jenes Fax enthielt die Entscheidung des TMMJV über einen Widerspruch der GdP Thüringen gegen eine Nichtzahlung aus einer Forderung gem. § 74a ThürBG.

Der Erfüllungsübernahmeanspruch wurde jetzt anerkannt, dafür gilt unser Dank dem TMMJV. Kommunikation braucht immer Zeit, führt dafür am Ende aber fast immer ans Ziel.

Damit wurde zum ersten Mal ein Erfüllungsübernahmeanspruch eines Mitgliedes der
GdP KG Justizvollzug durch das TMMJV beglichen.

Wir hoffen auf eine sich entwickelnde Verwaltungspraxis in Sachen Erfüllungsübernahme im Zuständigkeitsbereich des TMMJV. Den nicht ganz leichten Weg, von einem tätlichen Angriff, wenn nötig bis hin zu einem Anspruch aus der Erfüllungsübernahme beschreitet die GdP Thüringen für jedes betroffene Mitglied.

Warum? - Weil wir es können und eben auch machen!

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
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