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Zeitliche Verschiebung einer Urlaubsvorplanung ist dem Personalrat zur Mitbestimmung vorzulegen!

Gericht erkennt weitereichende Rechte des Beschäftigten bereits im Urlaubsplan

Erfurt.

Das VG Frankfurt hat festgestellt, dass die Entscheidung über die zeitliche Verschiebung des im jeweiligen Urlaubsplan bereits festgestellten Erholungsurlaubs eines Beschäftigten der Mitbestimmung nach dem Personalvertretungsgesetz unterliegt. Eine nachträgliche Ablehnung der Genehmigung ist nur nach einem Mitbestimmungsverfahren möglich.

Im Rahmen der Urlaubsplanung in der Dienststelle für das Jahr 2020 ließ ein Polizeibeamter den von ihm gewünschten Jahresurlaub eintragen.
Bei der Aufstellung des Jahresurlaubsplans erfolgte eine Mitbestimmung.
In einem späteren Schreiben bat der Beamte um Verschiebung seines Erholungsurlaubs, da die von ihm ursprünglich geplante Reise in die USA aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen des Flug- und Reiseverkehrs nicht wie geplant durchgeführt werden könne. Die Dienststelle teilte dem Beamten formlos mit, sie werde den Antrag ablehnen. Der Beamte widersprach dem folgenden Bescheid, über den noch nicht entschieden wurde.

Am 24.08.2020 entschied nun das VG Frankfurt, in der Fachkammer für Personalvertretungssachen, dass die Entscheidung über die zeitliche Verschiebung von im Jahres-Urlaubsplan festgestelltem Erholungsurlaub der Mitbestimmung unterliegt, auch wenn nur ein einzelner Beamter die Verschiebung beantragt. Das Mitbestimmungsrecht erstrecke sich nicht nur auf die Aufstellung des Urlaubsplans, sondern nach dem ausdrücklichen Wortlaut des ThürPersVG auch auf die Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs „für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Dienststellenleiter und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird“.

Beschäftigten der Thüringer Landesverwaltung wird hiermit empfohlen, in ähnlichen gelagerten Problemlagen Unterstützung bei ihrem Personalrat oder GdP Vertreter*innen bei Polizei und Justiz zu suchen und ihr Recht einzufordern.

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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