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Info 37/2015

Polizeihaushalt mit guten Ansätzen

Erfurt.

Der Haushaltsansatz der Thüringer Polizei für einen Doppelhaushalt 2016/17 zeigt Ansätze, die von der Gewerkschaft der Polizei begrüßt werden. Dazu zählt insbesondere die Verbesserung der Ausrüstung und Ausstattung der Polizei.

„Einsatzhandschuhe, Einweg-Atemschutzmasken, neue Schutzwesten und Helme sind Ausrüstungsgegenstände, die unsere Kolleginnen und Kollegen in der gegenwärtigen Einsatzsituation genauso dringen brauchen, wie das tägliche Brot“, betont Edgar Große, stellv. Landesvorsitzender der GdP Thüringen. Er fordert jedoch, dass die Beschaffung zügig durchgeführt wird, die Einsatzmittel würden sofort gebraucht und nicht erst Ende 2017.

18,5 Millionen Euro für Investitionen im Polizeibereich erscheinen im ersten Moment als große Summe. Davon wird nach Auffassung der GdP aber überwiegend Ersatz für alte Technik beschafft. Fahrzeuge müssten auf Grund hoher Laufleistung und normalem Verschleiß gelegentlich durch neue ersetzt werden und Computer und Software müssten spätestens dann ersetzt werden, wenn der Hersteller die Wartung und Pflege dafür einstellt.

Kritischer sieht die GdP Thüringen die Einstellungspraxis der Landesregierung für den Polizeivollzugsdienst. Wie der Minister laut DPA aktuell auf 6544 Polizisten kommt kann die GdP nicht nachvollziehen, es sind deutlich weniger. 2015 bis 2017 werden jährlich etwa 170 Polizeivollzugsbeamte pensioniert. Unberücksichtigt ist dabei noch die Zahl der Polizeibeamten, die das Pensionsalter nicht erreichen oder aus anderen Gründen die Thüringer Polizei verlassen. 2013 bis 2015 wurden bzw. werden jeweils aber nur 125 bis 130 Polizeibeamte zur Ausbildung eingestellt. Am Ende des Haushaltsjahres 2017 wird die Thüringer Polizei nach Schätzungen der GdP wieder die Zahl der Polizeivollzugsbeamten einer großen Polizeiinspektion verloren haben und das trotz des „Stellenabbaustopps“ der Landesregierung. 125 Neueinstellungen reichen laut GdP definitiv nicht aus, um die Thüringer Polizei auf dem gegenwärtigen Personalniveau zu halten.
Die GdP begrüßt die geplante Höherbewertung von rund 300 Planstellen der Polizei. Sie widerspricht dem Minister aber, wenn er damit den Beförderungsstau bei der Polizei meint auflösen zu können. „Was nützt eine höhere Zahl an Beförderungsplanstellen, wenn sich die Landesregierung gleichzeitig auf max. 5 Prozent Beförderungen der vorhandenen Beamten pro Jahr beschränkt“, fragt der GdP-Vize. Nach seinen Worten wird der Beförderungsstau durch Höherbewertung und gleichzeitiger Beschränkung der Beförderungszahlen sogar noch erhöht. „Da bleibt für die Landtagsabgeordneten noch viel zu tun, wenn sie für die Polizei wirklich etwas tun wollen“, meint Große.



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