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GdP und DPolG gemeinsam 06/2014

Verwaltungsgericht stellt fest: Staatssekretär beurteilt fehlerhaft

Erfurt.

Grundlage für alle Auswahlentscheidungen im höheren Dienst der Thüringer Polizei sind aktuelle Beurteilungen. Die letzten Beurteilungen für diese Beamten wurden zum Stichtag 01.06.2012 erstellt. Beurteiler sind die Behördenleiter und der Abteilungsleiter Polizei im Thüringer Innenministerium. Der Zweitbeurteiler, der die Beurteilungsnote verbindlich festlegt, ist der Staatssekretär.

Fast alle Auswahlentscheidungen im höheren Dienst werden inzwischen gerichtlich überprüft. In diesem Zusammenhang spielen auch immer wieder die Beurteilungen eine Rolle. In einem Rechtsstreit zur Besetzung eines Behördenleiters hat das Verwaltungsgericht erhebliche Fehler des Zweitbeurteilers festgestellt. Das Gericht gab die Dienstpostenbesetzung im November 2013 an das TIM mit der Maßgabe zurück, eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zu treffen. Bis heute wurde die Beurteilung nicht korrekt erstellt und deshalb die Besetzung des Dienstpostens nicht vorgenommen. Verantwortlich dafür ist Staatssekretär Bernhard Rieder (CDU). Aussitzen ist keine LÖSUNG!!! Herr Staatssekretär handeln Sie jetzt.
Die durch das Gericht festgestellten Fehler beziehen sich vor allem auf die fehlerhaft erstellte Beurteilung durch den Zweitbeurteiler. Die Richter führen dazu unter anderem aus: "Die Beurteilung ... ist jedoch mangelhaft, weil er sich … von der Befähigung und Leistung ... kein hinreichend aussagekräftiges Bild gemacht hat.“ Weiter heißt es im Bezug des Beurteilers dort: " ... hat er die für eine umfassende und sachgerechte Bewertung des Leistungs- und Befähigungsbildes ... erforderlichen Erkenntnis- und Tatsachengrundlagen nicht ausreichend ermittelt. Es ist nicht erkennbar, dass er vor der Beurteilung Beurteilungsbeiträge oder hinreichend ergiebige Auskünfte von den direkten Vorgesetzten eingeholt hätte." Das Gericht stellt fest: "Der Beurteiler darf insbesondere nicht etwa nur davon absehen, die für die Beurteilung erforderlichen und zugängigen Erkenntnisse, namentlich Beurteilungsbeiträge einzuholen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten zutreffend einzuschätzen."
Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass dieses Problem in weiteren Auswahlentscheidungen eine entscheidende Rolle spielen wird. Wir fordern deshalb den dafür verantwortlichen Staatssekretär Bernhard Rieder, der selbst Jurist ist, auf, endlich zu handeln, die Beurteilungen des höheren Dienstes im rechtlich gebotenen Rahmen zu erstellen und dadurch die Auswahlverfahren abschließen zu können.

Tatsachen hören nicht dadurch auf zu existieren, dass man sie ignoriert!

Die Landesvorstände
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