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Neues Sonderopfer für Beamte

Erfurt.

Der Landtag hat am 26.01.2007 ein besoldungsrechtliches Vorschaltgesetz beschlossen, mit dem die Beamtinnen und Beamten in Thüringen in diesem Jahr zwei Einmalzahlungen gezahlt bekommen. Zum 1. April und zum 1. Oktober 2007 werden jeweils 250 EURO für alle Beamten gezahlt.


Diese Einmalzahlung stellt erneut ein Sonderopfer für die Thüringer Beamten dar. Von einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kann keine Rede sein. Die Tarifbeschäftigten, die den Beamten des mittleren Dienstes entsprechen, erhalten insgesamt Einmalzahlungen in Höhe von 910 EURO. Bei den Tarifbeschäftigten, vergleichbar dem gehobenen Dienst, sind es 610 EURO.
Nur die Tarifbeschäftigten im höheren Dienst erhalten lediglich 210 EURO.

Während der höhere Dienst bei den Beamten etwas profitiert, müssen die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes erneut ein Sonderopfer zur Sanierung des Staatshaushaltes bringen. Im vergangenen Jahr bei Abschluss des Tarifvertrages für die Länder war die Finanzlage des Freistaates noch deutlich schlechter als heute.

Und trotzdem hat Thüringen dem Tarifabschluss zugestimmt.

Die Beschäftigten des Landes werden also von der Landesregierung und vom Landtag mit zweierlei Maß gemessen. Für die Tarifbeschäftigten wird das Einkommen vertraglich festgelegt. Bei seinen Beamten weiß der Dienstherr halt am besten, was für sie gut ist und da sind 500 EURO Einmalzahlung in diesem Jahr halt genug.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben von Anfang an eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich gefordert und auch dem besoldungsrechtlichen Vorschaltgesetz wegen der Kürzungen im mittleren und gehobenen Dienst widersprochen. Bezahlt wird aber nach Kassenlage.

Der Landesvorstand
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