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Info 29/2017-„Schadensersatz-/Schmerzensgeldforderungen“

GdP Arbeit für unsere Mitglieder - Neuer Rechtsschutz wirkt!

Erfurt.

Am 05.11.2017 konnte die GdP Thüringen einen weiteren Zahlungseingang verbuchen. Zum zweiten Mal kann die Rechtsstelle der GdP Thüringen nach einer Beleidigung eine Schadensersatzzahlung an ein GdP-Mitglied überweisen. 250 Euro werden in den nächsten Tagen dem entsprechenden Beitragskonto gutgeschrieben.

Was passiert aber mit den Sachverhalten, in denen die Schädiger nicht so einsichtig oder nicht zahlungsfähig sind? Durch unsere Rechtsstelle wurden bereits drei vollstreckbare Titel erwirkt. Dies war Grund genug für unseren Landesvorsitzenden das Gespräch mit dem neuen Thüringer Innenminister, Herrn Maier zu suchen. So diskutierten er und Herr Maier das Thema „Erfüllungsübernahme“. Der Innenminister war sehr interessiert und nicht abgeneigt sich diesem Thema zu nähern. Bei einer Entsprechung zum rheinlandpfälzischen Gesetzentwurf hierzu würde das bedeuten, dass Kolleginnen und Kollegen für die die GdP einen vollstreckbaren Titel erstritten hat, diesen ab einer Höhe von 250 Euro an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales abtreten können und eine Auszahlung durch das TMIK an das Mitglied erfolgt. Das TMIK wird dann in eigener Zuständigkeit diese Titel vollstrecken. Es ist selbstverständlich, dass wir auch unsere Mitglieder in den Thüringer Justizvollzugsanstalten bei Beleidigungen und Körperverletzungen durch Gefangene nicht alleine lassen. Das Gespräch mit dem Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herrn Lauinger hat die GdP für den Dezember geplant. Noch gibt es die Erfüllungsübernahme in Thüringen nicht, aber wir arbeiten unablässig daran.

Euer Landesvorstand
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