Satzung der GdP Thüringen
Satzung
der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Thüringen
§ 1
Name, Sitz und
Organisationsbereich
Name, Sitz und
Organisationsbereich
(1) Der Landesbezirk Thüringen ist Teil der Gesamtorganisation der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und führt den Namen „Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen “. Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen soll im Vereinsregister eingetragen werden und führt mit der Eintragung den Namenszusatz „e.V.“.
(2) Sitz der GdP Landesbezirk Thüringen ist Erfurt.
(3) Die GdP Thüringen organisiert die Polizeibeschäftigten im Land Thüringen.
§ 28
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Die vorstehende Satzung wurde auf dem 7. Ordentlichen Landesdelegiertentag am 20. und 21. März 2014 in Friedrichroda beschlossen. Die Satzung beinhaltet die Umsetzung des Antrages A 4 des Landesdelegiertentages 2006, wonach sich der Landesbezirk Thüringen der Gewerkschaft der Polizei als Verein in das Vereinsregister eintragen lässt.