21.11.2025
DGB fordert Senat zu Gleichbehandlungszusage für das Jahr 2025 auf
Der DGB hat den Senat aufgefordert, gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsnahen Geltendmachung für das Jahr 2025 zu verzichten. Mit einer entsprechenden Gleichbehandlungszusage würden individuelle Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation überflüssig werden. Eine endgültige Reaktion des Senats auf diese Aufforderung steht noch aus.
Warum fordert der DGB vom Senat eine Gleichbehandlungszusage?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. November 2025 in einer Grundsatzentschei- dung zur Berliner Beamtenbesoldung ein neues Prüfverfahren zur Feststellung einer amts- angemessenen Alimentation verkündet. Vor diesem Hintergrund ist nun die Einhaltung der Maßstäbe der amtsangemessenen Alimentation in Hamburg erneut zu prüfen. Diese Prüfung findet nun statt. Der DGB ist im Austausch mit dem Personalamt. Es ist zeitlich unmöglich, dass der Senat auf ein eventuell negatives Ergebnis noch in diesem Jahr gesetzgeberisch reagiert. n diesem Monat beginnt parallel die Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Im Anschluss an die Tarifrunde wird das Tarifergebnis mit einem Anpassungsgesetz auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen sein. Die Regierungskoalition hat die Übertragung in Form einer „Tarifgarantie“ im Koalitionsvertrag fest zugesagt. Der DGB wird den Senat nach der Tarifeinigung zusätzlich dazu auffordern.
Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
Mit dem Anpassungsgesetz wären dann auch weitere sich eventuell aus der Rechtsprechung ergebenen Nachbesserungen an der Besoldung und Versorgung möglich. Gleichzeitig könnte der Senat weitergehende Verbesserungen hinsichtlich der Besoldung und Versorgung vornehmen, um eine faire und verlässliche Besoldung und Versorgung zu gewährleisten. Neben der aktuellen Entscheidung sind dabei die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichtes Hamburg, die laufende Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder, die notwendige zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses sowie die in Hamburg im Jahr 2026 ersatzlos wegfallende Angleichungszulage zu berücksichtigen. Der DGB hat hierzu parallel eine Petition gestartet.
Mit einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsnahen Geltendmachung für das Jahr 2025 würde der Senat signalisieren, seine Prüfung ernsthaft vornehmen zu wollen und gegenüber den Beschäftigten nicht auf Zeit zu spielen.
