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03.12.2025

Amtsangemessene Alimentation:
DGB ruft vorsorglich zu Anträgen auf.

Der DGB und seine Gewerkschaften rufen die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg in
allen Besoldungsgruppen dazu auf, bis zum 31. Dezember 2025 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Ein entsprechendes Musterschreiben wird den Mitgliedern der Gewerkschaften zur Verfügung gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. November 2025 in einer Grundsatzentscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung ein neues Prüfverfahren zur Feststellung einer amtsangemessenen Alimentation festgelegt. Vor diesem Hintergrund ist nun die Einhaltung der Maßstäbe der amtsangemessenen Alimentation in Hamburg erneut zu prüfen.

Es ist zeitlich unmöglich, dass der Senat diese Prüfung noch in diesem Jahr vornimmt und auf ein eventuell negatives Ergebnis gesetzgeberisch reagiert. Der DGB und seine Gewerkschaften rufen deshalb zu Anträgen auf, damit die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften ihre individuellen Ansprüche wahren können.

Vor diesem Aufruf hat der DGB den Senat aufgefordert, gegenüber den Betroffenen auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsnahen Geltendmachung für das Jahr 2025 zu verzichten. Damit würden entsprechende Anträge überflüssig werden. Dies hat der Senat deutlich abgelehnt. Mehrere Gespräche des DGB mit dem Personalamt blieben ohne Ergebnis.

Um eventuell bestehende individuelle Ansprüche zu sichern, müssen Beamtinnen und Beamte nach dem Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung jeweils im Einzelfall bis spätestens zum 31. Dezember 2025 eine amtsangemessene Alimentation mit einem Antrag schriftlich geltend machen. Ein Verzicht, Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen, würde angesichts dieser Ausgangslage dazu führen, dass individuelle Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation zum 31. Dezember 2025 verfallen. Zur Sicherung der individuellen Ansprüche sind deswegen nun schriftliche Anträge erforderlich.

Alle Informationen des DGB:

2025 12 03 DGB-Mitgliederinformation zum Aufruf zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Hamburg.pd

Hier gibt es das Muster zur Geltendmachung:

Geltendmachung Alimentation neue Verfahren 2025 HH.pdf

Warum rufen der DGB und seine Gewerkschaften zu Anträgen auf?

In diesem Monat beginnt parallel die Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Im Anschluss an die Tarifrunde wird das Tarifergebnis mit einem Anpassungsgesetz auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen sein. Mit dem Anpassungsgesetz wären dann auch weitere sich eventuell aus der Rechtspre- chung ergebenen Nachbesserungen an der Besoldung und Versorgung möglich. 

Wie geht es nach den Anträgen weiter? 

Sollte die Freie und Hansestadt Hamburg keine amtsangemessene Alimentation herstellen und die Anträge negativ bescheiden, wäre im nächsten Schritt ein Widerspruch und anschließend ggf. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für jeden einzelnen Betroffenen bzw. jede einzelne Betroffene erforderlich. 

Ob derartige Schritte notwendig und sinnvoll sind, ist aktuell offen. Dies wird wesentlich von den Inhalten des kommenden Anpassungsgesetzes und der detaillierten Prüfung der Auswirkungen der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner Beamtenbesoldung abhängen. Aktuell sind beide Punkte noch offen. Zur Notwendigkeit und Chancen individueller Klagen sind damit aktuell noch keine Aussagen möglich. 

Wo liegen die Unterschiede zum Aufruf im Jahr 2020? 

Bereits im Jahr 2020 haben der DGB und seine Gewerkschaften ihre Mitglieder zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation aufgerufen. Aus dem damaligen Aufruf resultieren mehr als 4.000 Klagen von Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften, die vom DGB- Rechtsschutz vertreten werden. Auf Basis der bisherigen Rechtsprechung konnten mehrere Vorlagebeschlüsse vor dem Bundesverfassungsgericht erreicht werden. 

Die Lage heute ist eine grundlegend andere. Im Jahr 2020 ging es darum, auf Basis mehrerer Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichtes Hamburg zu den Jahren 2011 bis 2019 individuelle Ansprüche für die Jahre 2011 bis 2021 zu sichern. Dies wurde notwendig, da der Senat eine umfassende Gleichbehandlungszusage für die Jahre 2011 bis 2020 widerrufen hatte. Aus Senatsdrucksachen wurde zudem deutlich, dass zu diesem Zeitpunkt eine amtsangemessene Alimentation nicht gegeben war. Der aktuelle Aufruf bezieht sich im Unterschied dazu nur auf das Jahr 2025. Die Erfolgsaussichten sind unklar. Es gibt aktuell weder eine Prüfung der amtsangemessenen Alimentation noch auf der aktuellen Rechtsprechung basierende Vorlagebeschlüsse aus Hamburg. 

Auf das Tarifergebnis kommt es an 

Der Inhalt des nächsten Anpassungsgesetzes wird maßgeblich vom Ergebnis der Tarifrunde abhängen. Der DGB und seine Gewerkschaften werden die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung massiv einfordern. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dürfen nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Dies setzt aber gute Tarifergebnisse voraus. Hierfür werden Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte in der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde gemeinsam kämpfen und auf die Straße gehen müssen. Es wird darauf ankommen, dass beide Statusgruppen solidarisch handeln. Die aktuelle Petition des DGB „Besoldung und Versorgung in Hamburg fair und verlässlich gestalten“ bietet hierzu eine gute Möglichkeit.