13.02.2026
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder: DGB fordert schnelle Übertragung auf die Besoldung und Versorgung
Anlässlich der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder fordert die Vorsitzende des DGB Hamburg, Tanja Chawla, den Senat auf, seine Ankündigungen schnell umzusetzen und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen. Chawla: „Der Senat hat mehrfach betont, das Tarifergebnis 1:1 auf die Besoldung und Versorgung von Hamburgs Beamt*innen übertragen zu wollen. Dies muss nun schnell passieren. Gleichzeitig muss eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden.“
Offene Punkte im Rahmen der Übertragung des Tarifergebnisses sind die Dynamisierung aller Zulagen und die Zukunft der Angleichungszulage. Die mit den Dezemberbezügen ge- währte Angleichungszulage von zuletzt 20 % einer Monatsbesoldung wurde nach dem aktuell geltenden Besoldungsrecht im Dezember 2025 letztmalig gezahlt und würde nun ersatzlos entfallen. Chawla: „Der Wegfall der Angleichungszulage würde faktisch einer Besoldungskürzung gleichkommen. Der DGB erwartet ausdrücklich die Entfristung der An- gleichungszulage und ihren Einbau in die Besoldungstabelle.“
Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss verständigt. Unter anderem wurden eine Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro monatlich, ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent vereinbart.
Es ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren notwendig
Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen der Länder sind Gesetzge- bungsverfahren in den jeweiligen Ländern erforderlich. Erstmalig zu beachten ist dabei die im November 2025 veröffentlichte Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerich- tes zur amtsangemessenen Alimentation. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen dieser Entscheidung anhand der Berliner Beamtenbesoldung neue Maßstäbe für eine ver- fassungskonforme Besoldung formuliert. Vor diesem Hintergrund muss der Senat in Ham- burg nun auch über die Fortführung bzw. Neugestaltung der bisherigen Angleichungszu- lage entscheiden. Die Angleichungszulage wurde den aktiven Beamt*innen in Hamburg befristet für die Jahre 2021 bis 2025 gewährt. Der DGB ist als Interessenvertretung der Beamt*innen an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe zu beteiligen.
1:1 bedeutet 1:1. Der Senat muss das Tarifergebnis komplett auf Besoldung und Versorgung anwenden. Durch den Wegfall der Angleichungszulage würde jetzt effektiv eine Kürzung der Besoldung entstehen. Das ist inakzeptabel.LARS OSBURG stellv. Landesvorsitzender Gewerkschaft der Polizei Hamburg
