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27.04.2026

GdP warnt vor verfassungsrechtlich fragwürdigen Maßnahmen 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hamburg weist angesichts aktueller Entwicklungen erneut auf die angespannte Personalsituation bei der Polizei hin. Mehrere Dienststellen berichten seit Monaten von knappen Besetzungen, hohen Krankenständen und steigenden Anforderungen im täglichen Einsatz- und Ermittlungsbetrieb.

Die Gewerkschaft bekräftigt, dass sie sich weiterhin klar gegen Personalentwicklungsmaßnahmen stellen wird, die aus ihrer Sicht nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Beamtinnen und Beamte im Laufbahnabschnit 2 vereinbar sind. Lars Osburg betont: „Wir werden uns auch künftig verlässlich gegen Personalentwicklungsmaßnahmen stellen, die aus unserer Sicht verfassungsrechtlich nicht haltbar sind. Die Rechte der Beamtinnen und Beamten müssen gewahrt bleiben. Laufbahnvorschriften dürfen nicht durch organisatorische Maßnahmen ausgehöhlt werden.“

Die Rechte der Beamtinnen und Beamten müssen gewahrt bleiben!

Hintergrund

  • Die Polizei Hamburg verzeichnet weiterhin hohe Einsatzbelastungen.
  • Dienststellen berichten regelmäßig von Unterbesetzungen im Wach- und Wechseldienst sowie in Ermittlungsbereichen.
  • Die GdP kritisiert seit Längerem, dass strukturelle Personalentwicklungsmaßnahmen nicht zu Lasten dienstrechtlicher Grundsätze gehen dürfen.

Forderungen der GdP

Die Gewerkschaft spricht sich aus für:

  • eine realistische Personalbedarfsplanung,
  • eine Stärkung der Ausbildung und Nachwuchsgewinnung,
  • rechtssichere und stabile Personalstrukturen,
  • den Verzicht auf Maßnahmen, die verfassungsrechtliche Vorgaben unterlaufen könnten.
Marius Röer | © Marius Röer
Marius Röer
„Die Polizei Hamburg arbeitet seit Langem unter hohen Belastungen. Viele Dienstgruppen starten mit knapper Besetzung in den Dienst, während die Einsatzanforderungen weiter steigen.“
Lars Osburg, Landesvorsitzender GdP Hamburg