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© Michael Arning
Michael Arning

20.07.2026

Die aktuellen Verfahren zeigen einen funktionierenden Rechtsstaat – nicht „Polizeigewalt“

Gesellschaft Pressemitteilungen Politik

Die öffentliche Diskussion über die aktuellen Strafverfahren gegen Hamburger Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wird derzeit häufig unter dem Schlagwort „Polizeigewalt“ geführt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hamburg hält diese Begrifflichkeit für irreführend und weist sie entschieden zurück.

„Die aktuellen Verfahren zeigen nicht, dass der Rechtsstaat versagt. Sie zeigen vielmehr, dass er funktioniert. Gegen erhobene Vorwürfe wird unabhängig ermittelt, Anklagen werden erhoben und am Ende entscheiden unabhängige Gerichte. Genau so muss ein demokratischer Rechtsstaat arbeiten“, erklärt Lars Osburg, Landesvorsitzender der GdP Hamburg.

Die GdP Hamburg wendet sich jedoch gegen die pauschale Verwendung des Begriffs „Polizeigewalt“. Aus Sicht der Gewerkschaft vermischt er zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte: die rechtmäßige Ausübung staatlicher Gewalt und rechtswidrige Übergriffe einzelner Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter. Wer diese Unterscheidung aufgibt, beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat und stellt eine gesamte Institution unter Generalverdacht.

Rechtmäßige staatliche Gewaltanwendung und strafbares Fehlverhalten sind nicht dasselbe

„Ich verwehre mich gegen den Begriff ‚Polizeigewalt‘. Er suggeriert, dass die Polizei als Institution rechtswidrige Gewalt ausübt. Genau das ist falsch. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Sie dürfen und müssen auf Grundlage der Polizeigesetze unmittelbaren Zwang anwenden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das ist die rechtsstaatlich legitimierte Ausübung staatlicher Gewalt.

Selbstverständlich kann es Fälle geben, in denen Gerichte im Nachhinein feststellen, dass Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten wurden. Solches Fehlverhalten muss konsequent aufgeklärt und strafrechtlich verfolgt werden. Genau dafür gibt es unabhängige Staatsanwaltschaften und Gerichte. Aber aus einzelnen rechtswidrigen Übergriffen den Begriff ‚Polizeigewalt‘ für das Handeln der Polizei insgesamt abzuleiten, ist irreführend und wird der Realität unseres Rechtsstaates nicht gerecht.

Niemand würde von ‚Justizgewalt‘ sprechen, wenn sich ein Richter der Rechtsbeugung schuldig macht. Niemand würde von ‚Feuerwehrgewalt‘ sprechen, wenn ein Feuerwehrbeamter eine Straftat begeht. Sprache prägt Wahrnehmung. Wer den Begriff ‚Polizeigewalt‘ unreflektiert verwendet, wirft die rechtmäßige Ausübung staatlicher Gewalt und strafbares Fehlverhalten in einen Topf. Genau diese Vermischung lehne ich entschieden ab.“

Jeden Tag treffen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Entscheidungen, die niemand leichtfertig trifft. Entscheidungen unter erheblichem Zeitdruck, in dynamischen, unübersichtlichen und häufig gefährlichen Einsatzlagen. Entscheidungen, die dem Schutz anderer Menschen dienen und oftmals innerhalb weniger Sekunden getroffen werden müssen.

Monate oder sogar Jahre später werden diese Entscheidungen vor Gericht überprüft. Das ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaates und selbstverständlich zu respektieren. Gleichzeitig darf die Frage gestellt werden, ob sich die Dynamik, der Zeitdruck und die Komplexität einer konkreten Einsatzlage mit all ihren Wahrnehmungen und Zwängen im Nachhinein vollständig in einen Gerichtssaal übertragen lassen. Diese Frage bedeutet keine Kritik an unabhängigen Gerichten und keine Infragestellung gerichtlicher Entscheidungen. Sie beschreibt vielmehr die nachvollziehbare Sorge vieler Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter, dass die Realität einer Einsatzsituation im Nachhinein nur begrenzt rekonstruiert werden kann.

Die GdP Hamburg fordert eine sachliche Debatte, die konsequent zwischen legitimer staatlicher Gewaltanwendung und rechtswidrigen Übergriffen unterscheidet.

„Wer jede rechtmäßige Anwendung unmittelbaren Zwangs unter den Begriff ‚Polizeigewalt‘ fasst, macht aus einem Rechtsstaat einen Problemstaat. Das ist falsch und gefährlich. Wir stehen für Transparenz, Kontrolle und Professionalität – aber wir lassen uns nicht in einen Topf mit Systemen werfen, in denen staatliche Gewalt tatsächlich missbraucht wird“, so Osburg.

Für die GdP Hamburg steht außer Frage: Wo Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte rechtswidrig handeln, muss dies konsequent aufgeklärt und – sofern sich der Vorwurf bestätigt – strafrechtlich geahndet werden. Ebenso klar ist jedoch, dass die Polizei als Institution nicht unter Generalverdacht gestellt werden darf.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf rechtsstaatliche Verfahren – und sie haben Anspruch darauf, dass ihre tägliche Arbeit nicht durch pauschalisierende Begriffe diskreditiert wird".

Marius Röer | © Marius Röer
Marius Röer
Wer den Rechtsstaat stärken will, muss auch seine Sprache mit der nötigen Präzision wählen. Rechtmäßige staatliche Gewaltanwendung und strafbares Fehlverhalten sind nicht dasselbe. Diese Unterscheidung ist kein sprachliches Detail, sondern ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaates.“
Lars Osburg, Landesvorsitzender GdP Hamburg