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25.10.2026

Infos zur aktuelle Gesetzgebung Besoldung und Versorgung in Hamburg 2026 - 2028

Besoldung Versorgung

Die aktuelle Gesetzgebung zur Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten in Hamburg umfasst insbesondere die Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf den Beamtenbereich, zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation sowie Änderungen bei der Arbeitszeit.
Wichtigstes Ergebnis: Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 14. Oktober 2026 das Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 beschlossen. Zu den wesentlichen Regelungen gehören gestaffelte Bezügeerhöhungen, eine jährliche Sonderzahlung und Nachzahlungen für zurückliegende Jahre. Zugleich wird die regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte erhöht.

Die geplanten Anpassungen orientieren sich am Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder vom Februar 2026. Sie betreffen die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Übersicht der Erhöhungen:
1. April 2026 +2,8 %

1. März 2027 +2,0 %

1. Januar 2028 +1,0 %
Die Anpassungen für 2026 sollen rückwirkend ab dem 1. April 2026 berücksichtigt werden. Für die Folgejahre sind die weiteren Erhöhungen zu den genannten Stichtagen vorgesehen.

Neue jährliche Sonderzahlung

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Einführung einer jährlichen Sonderzahlung.

Ab 2026: eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 27,5 % eines durchschnittlichen monatlichen Bruttobezugs.

Für 2025: eine rückwirkende Aufstockung der Jahressonderzahlung um 7,5 % eines durchschnittlichen monatlichen Bruttobezugs.

Die Sonderzahlung ist Teil der Maßnahmen zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen, amtsangemessenen Alimentation. Die konkrete individuelle Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Berechnungsgrundlagen.

Was bedeutet das für Versorgungsempfänger?

Hier ist zwischen der allgemeinen Anpassung der Versorgungsbezüge und den zusätzlichen Sonderzahlungen zu unterscheiden. Die regulären Versorgungsbezüge sollen an den vorgesehenen Anpassungen teilnehmen. Die zusätzliche jährliche Sonderzahlung ist dagegen nach dem zugrunde liegenden Konzept auf aktive Beamtinnen und Beamte ausgerichtet.

Nachzahlungen für die Jahre 2011 und 2012

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Korrektur der Besoldung für zurückliegende Jahre. Vorgesehen sind Nachzahlungen in folgender Höhe, für in diesen Jahren aktive Beamte:
Bezugsjahr und vorgesehene Nachzahlung:

2011   17,5 % eines durchschnittlichen monatlichen Bruttobezugs

2012   30 % eines durchschnittlichen monatlichen Bruttobezugs

Erhöhung der Wochenarbeitszeit 

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte soll ab dem 1. Januar 2027 von 40 auf 41 Stunden steigen. Zusätzlich ist die Abschaffung des beweglichen Arbeitszeitverkürzungstages vorgesehen. 

Es reicht nicht aus. 

Bewertung des DGB Hamburg zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026 – 2028 

Der DGB Hamburg begrüßt die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die vorgesehene Verstetigung einer Sonderzahlung. Er kritisiert jedoch insbesondere die Benachteiligung von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die rückwirkenden Regelungen für 2011 und 2012 sowie die geplante Verlängerung der Arbeitszeit. 

Besonders kritisch: Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden nicht angemessen berücksichtigt

Der DGB hält es für problematisch, dass pensionierte Beamtinnen und Beamte von der neuen jährlichen Sonderzahlung ausgeschlossen werden sollen. Zwar begrüßt er die Verstetigung der Sonderzahlung als Maßnahme zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation. Er kritisiert aber, dass die zusätzliche Leistung nicht gleichermaßen den Versorgungsempfängern zugutekommt. Aus Sicht des DGB wird dadurch die Lebensleistung der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt. Außerdem droht eine strukturelle Trennung zwischen der Entwicklung der Besoldung und der Versorgung. Der DGB fordert eine Lösung, die auch die Interessen der Versorgungsempfänger berücksichtigt und das Vertrauen in die beamtenrechtlichen Versorgungsgrundsätze stärkt. 

Nachzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 

Der DGB bezweifelt, dass die vorgesehenen Nachzahlungen ausreichen, um die langjährigen Auseinandersetzungen über die amtsangemessene Alimentation zu beenden. Er fordert insbesondere weitergehende Regelungen für die Jahre 2011 bis 2021; eine nachvollziehbare und rechtssichere Berechnung der Nachzahlungen; eine Klärung der mehr als 8.000 anhängigen Klageverfahren. Kritisch sieht der DGB außerdem die Frage, ob die rückwirkenden Regelungen tatsächlich auf einen umfassenden Rechtsfrieden abzielen oder vorrangig im Zusammenhang mit bereits anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stehen.

Kritik an der Arbeitszeitverlängerung 

Besonders deutlich fällt die Kritik an den geplanten Änderungen der Arbeitszeit aus.  Der DGB lehnt die Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden sowie die ersatzlose Streichung des Arbeitszeitverkürzungstages ab. Nach seiner Einschätzung führen diese Maßnahmen zu einer zusätzlichen Belastung der Beschäftigten und verschlechtern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hamburg. Der DGB warnt insbesondere davor, dass Hamburg im Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte gegenüber anderen Bundesländern an Boden verlieren könnte. Diese Kritik wurde anlässlich der Verabschiedung des Gesetzespakets am 14. Oktober 2026 nochmals bekräftigt. 

Fazit: Der Kritik des DGB Hamburg schließt sich die GdP Hamburg an. Wir begrüßen die Übertragung des Tarifabschlusses, bewerten das Gesamtpaket aber kritisch. Aus unsere Sicht reichen die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um alle Fragen der amtsangemessenen Alimentation rechtssicher zu klären. Besonders problematisch sind der Ausschluss der Versorgungsempfänger von der neuen Sonderzahlung und die zusätzlichen Belastungen durch die Arbeitszeitverlängerung.