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Rathaus Hamburg | © JC
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14.10.2026

Dezemberzahlung löst die Pensionslücke nicht – Hamburg lässt Polizei
im Regen stehen

Nach Informationen der GdP sollen die Nachzahlungen zur amtsangemessenen
Alimentation für 2011 und 2012 sowie für 2025 und 2026 mit den Dezemberbezügen
ausgezahlt werden. Auch die Besoldungserhöhung für 2026 soll dann kommen.
Für die GdP Hamburg ist das überfällig. Doch eine Überweisung im Dezember ist keine
dauerhafte Lösung. Die Nachzahlungen fließen nicht ins Grundgehalt ein und erhöhen damit
auch nicht die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Wer heute im Dienst ist, bekommt Geld auf
dem Konto – aber keine entsprechende Verbesserung der späteren Pension.

Lars Osburg, Landesvorsitzender der GdP Hamburg:

„Der Senat kann nicht jahrelang eine verfassungsgemäße Besoldung schuldig bleiben und den Konflikt dann mit Einmalzahlungen für erledigt erklären. Wer die Besoldung nicht dauerhaft in der Tabelle verbessert, drückt die Kolleginnen und Kollegen auch bei der Versorgung nac  unten.“

Besonders deutlich wird das bei der Polizei: Die Hamburger Polizeizulage ist nicht ruhegehaltsfähig. Sie würdigt den besonderen Dienst im aktiven Berufsleben, zählt aber nicht zu den ruhegehaltfähigen Bezügen. „Polizeiarbeit endet nicht folgenlos mit dem letzten Diensttag. Wer besondere Belastungen im Einsatz anerkennt, muss sie auch bei der Versorgung berücksichtigen“, so Osburg. Der Blick nach Brandenburg zeigt, dass es anders geht. Dort ist eine rückwirkende Anpassung von Besoldung und Versorgung um sieben bis 18 Prozent sowie eine Neuordnung der Grundgehaltstabellen angekündigt. Die Umsetzung steht noch unter dem Vorbehalt des Landtags. Hamburg setzt bei der amtsangemessenen Alimentation dagegen auf Nachzahlungen und eine zusätzliche jährliche Sonderzahlung, die nicht in die Grundgehaltstabelle eingeht.

Der Hamburger Senat verfehlt das Ziel ausdrücklich!

Auch mit der Dezemberzahlung ist der Rechtsstreit nicht beendet. Beim Verwaltungsgericht Hamburg sind weiterhin mehrere tausend Klagen zur Höhe der Besoldung und Versorgung anhängig; ausgewählte Verfahren liegen dem Bundesverfassungsgericht vor. Die GdP wird deshalb weiter auf einer rechtssicheren und dauerhaften Lösung bestehen.

 

„Hamburg macht es sich zu leicht. Einmalzahlungen lösen weder die Pensionsfrage noch schaffen sie Vertrauen. Solange die Polizeizulage nicht ruhegehaltsfähig ist und die Besoldung nicht dauerhaft gestärkt wird, wird die Polizei Hamburg als Arbeitgeber immer unattraktiver – gerade im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte.“
Lars Osburg, Landesvorsitzender GdP Hamburg