Dienstunfähigkeit PK-A/KK-A
Unfallbedingte Dienstunfähigkeits-Versicherung für Studienanfänger
GdP - Mitglieder sind besser dran!
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hessen versichert ab sofort Kommissaranwärter/innen gegen unfallbedingte Polizeidienstunfähigkeit* mit
*Besonderheit der Leistungsart „Invalidität mit Vollzugsdienstunfähigkeit“ ist, dass für den Leistungsanspruch die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
1) Voraussetzung: Vollzugsdienstunfähigkeit
Innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall muss ein Verfahren zur Vollzugsdienstunfähigkeit eingeleitet und spätestens nach weiteren zwei Jahren mit der Bestätigung der
Vollzugsdienstunfähigkeit rechtswirksam abgeschlossen sein. Die Vollzugsdienstunfähigkeit ist in den Besonderen Bedingungen bei „Vollzugsdienstunfähigkeit in der Unfallversicherung Stufe 1“ der PVAG AB GUV 2017 geregelt.
2) Voraussetzung: Invalidität
Zudem muss durch den Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 10 % eingetreten sein. Gemäß den zugrundeliegenden Bedingungen liegt eine Invalidität vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
dauerhaft (voraussichtlich länger als drei Jahre) beeinträchtigt ist und eine Änderung nicht zu erwarten ist.
15. 000 Euro !
Den Beitrag für diese Absicherung während der Studiendauer übernimmt die GdP Hessen!
Wie schnell kann es passieren: Sportunfall, Sehnenriss an Hand oder Bein. Folge: Dienstunfähigkeit bereits in der Ausbildung!
Gerade dienstjunge Beamtinnen und Beamte haben erhebliche Versorgungslücken bei Polizeidienstunfähigkeit. Die GdP Hessen lässt diesen Personenkreis nicht im Regen stehen.
Nähere Informationen erhalten Sie über den Landesvorstand der GdP Hessen oder über Ihren Ansprechpartner bei der PVAG Polizeiversicherungs-AG.
Falls Sie Ihren Ansprechpartner noch nicht kennen, wenden Sie sich bitte an die

Maik Luziga
Regionalleiter Öffentlicher Dienst
Telefon 0176/70369681