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Regresshaftpflicht

Dienstfahrzeug-Regressversicherung

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich durch Schäden an den Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden   
und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben. Diese Regresshaftpflicht ist über die PVAG Polizeiversicherungs-AG versichert. 

Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:

  • 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, bei Schäden durch Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden,-luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.

Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen: 

  • 1.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Den oben genannten Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der PVAG Polizeiversicherungs-AG zugrunde.