Regresshaftpflicht
Dienstfahrzeug-Regressversicherung
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich durch Schäden an den Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden
und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben. Diese Regresshaftpflicht ist über die PVAG Polizeiversicherungs-AG versichert.
Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:
- 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, bei Schäden durch Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden,-luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.
Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen:
- 1.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Den oben genannten Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der PVAG Polizeiversicherungs-AG zugrunde.