07.09.2022
Kampagnen Ruhegaltsfähigkeit und verfassungsgemäße Besoldung
Polizeizulage
Verfassungswidrige Besoldung
Pressemitteilung
„Bezirksgruppe Westhessen legt weiter den Finger in die Wunde! Im Rahmen einer Vorstandssitzung wurde in den Räumen der RKI Main-Taunus in Sulzbach schnell Einigkeit darüber erzielt, dass sowohl die verfassungswidrige Besoldung nicht hinnehmbar ist, als auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage dringend geboten ist!
Zur Unterstützung der laufenden Kampagnen wurden auch die bekannten
Aktionsbanner wieder genutzt.
Wir bleiben in der Sache aktiv und geben keine Ruhe bis das Ziel erreicht
ist.
#wirfüreuch“