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GdP Hessen

08.07.2024

GdP-Hessen zu Beratungen im Landtag über Nachtragshaushalt
Innere Sicherheit braucht Verlässlichkeit – „ein auf Sicht fahren“ ist grob Fahrlässig!

Innere Sicherheit Polizei Verfassungswidrige Besoldung

Wiesbaden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) blickt mit Sorge auf die heute beginnenden Beratungen des Hessischen Landtages zum vorgelegten Nachtragshaushalt der Landesregierung. „Eine schwarze Null bei Stellen zu erreichen ist kein guter Ratgeber für die Landesregierung und den Haushaltsgesetzgeber insgesamt,“ sagte heute Morgen in Wiesbaden GdP-Landeschef Mohrherr vor dem Beginn der Plenarwoche (9.-11.Juli).

„Mit Blick auf die sinkenden Steuereinnahmen im laufenden Jahr und den Prognosen in den kommenden Jahren ist ein „auf Sicht fahren“ im Bereich der Inneren Sicherheit mehr als Fahrlässig,“ betonte Mohrherr. Für den Gewerkschafter ist klar: Verlässliche Investitionen, personell wie materiell, in die Innere Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif!

Mohrherr zufolge ist es unbestritten falsch, insbesondere die verfassungswidrige Beamtenbesoldung bei den vorzunehmenden Sparmaßnahmen einfach auszublenden. „Schon die Vorstellung des erforderlich gewordenen Nachtragshaushalts durch Finanzminister Lorz am 23. Mai 2024 ließ aufhorchen. Es wurden keine Mittel für die verfassungswidrige Beamtenbesoldung eingeplant. Irgendetwas an der aktuellen Haushaltspolitik der Landesregierung läuft schief!“

Das Sofortprogramm 11+1 für Hessen und die damit im Februar 2024 gestartete Offensive gegen Kriminalität in Innenstädten kann aber nur mit erheblichem, zusätzlichem Personalaufwand und Zusatzdiensten in den teilnehmenden Städten kurzfristig für sichtbare Sicherheit sorgen. „Hier sind die vorgesehenen 50 zusätzlichen Stellen im Nachtragshaushalt längst nicht ausreichend, um wirksam personellen Defiziten nachhaltig zu begegnen.“ Angesichts der Weltlage müssen – bei strikter Beachtung des Trennungsgebots -   innere und äußere Sicherheit enger zusammengedacht werden. Bundeswehr und Polizei bringen unterschiedliche Fähigkeiten mit, die beispielsweise zur Cyber- und Terrorabwehr genutzt werden sollten und die erforderlichen Mittel sind durch Länder und Bund bereit zu stellen.

Die fachlich zuständige Gewerkschaft GdP fordert deswegen auf Bundesebene ein neues Sondervermögen Innere Sicherheit. Der Bund hat erst verkündet, für die Innere Sicherheit 1 Milliarde zusätzlich mehr zur Verfügung zu stellen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung – weitere müssen dringend folgen!

© Jürgen Tomicek

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Jens Mohrherr

Landesvorsitzender

Telefon 0151/29218934