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GdP Hessen

18.09.2024

Gesetzliche Befugnisse müssen „rechtlich unantastbar“ sein!
Rechtsrahmen einhalten - Sicherheitsbehörden personell und materiell „auf Kurs halten!“

Innere Sicherheit Innenminister

Wiesbaden. Mit Blick auf die aktuelle Sicherheits- und Bedrohungslage sieht die GdP die Polizeien der Länder und des Bundes, die Sicherheitsbehörden generell sowie die Justiz als wichtigen Teil der Rechtsstaatskette schlecht aufgestellt.

Hessen ist dabei leider keine Ausnahme! Immer wieder sind es die verbrieften Persönlichkeitsrechte, die mit den Interessen der Sicherheitsbehörden nicht im Einklang stehen. Die durch das Bundesverfassungsgericht beanstandeten Regelungen der Handyortung, Abfrage von Flugdaten und verdeckten Ermittlungen sind immanent wichtige Bausteine unserer Ermittler zum Schutz der inneren Sicherheit!

GdP-Vorsitzender Mohrherr betont: „Die erweiterten Befugnisse für den Verfassungsschutz brauchen ein rechtlich stabiles Fundament! Es ist unserer Gesellschaft und auch unseren Kolleginnen und Kollegen nicht mehr vermittelbar, dass viele hessische Sicherheitsgesetze und damit Handhabungen für unsere Sicherheitsbehörden in den zurückliegenden Jahren immer wieder „rechtlichen Überprüfungen oberster Gerichte“ nicht standhalten und nachjustiert werden müssen! Diese weitere gerichtliche Niederlage zum Nachteil der hessischen Sicherheitsarchitektur schwächt uns alle. Dies gilt gleichermaßen für den Verfassungsschutz wie auch für die Polizei. HessenData lässt grüßen.

Das Vertrauen der Gesellschaft in die Arbeit der Sicherheitsbehörden ist groß! „Daher braucht es dynamische, gesetzliche Handhabungen, um dieses Vertrauen immer wieder rechtfertigen zu können,“ so GdP- Chef Mohrherr. 

Bund und Länder müssen im Bereich der Digitalisierung „endlich Gas geben!“ Das ambitionierte Polizei-Digitalprojekts "P20" kommt nicht voran! Auf der rechtlichen Ebene erschwert eine teils veraltete und föderal heterogene Struktur polizeigesetzlicher und weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen die Arbeit der Sicherheitsbehörden erheblich.

„Wir erwarten von der Landesregierung in Wiesbaden, dass den Sicherheitsbehörden rechtsstaatliche Gesetze und mehr personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die es für eine wirksame Bekämpfung „schwerster Kriminalität“ braucht. 

Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck hat Neuregelungen beim Verfassungsschutzgesetz in Wiesbaden angekündigt. Diesen Ansatz wünschen wir uns auch durch belegbare hessische Gesetzesinitiativen im Bundesrat!

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Jens Mohrherr

Landesvorsitzender

Telefon 0151/29218934