03.12.2025
Rechtswidrige Beamtenbesoldung muss ein ENDE haben
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem aktuellen Urteil zur Berliner Besoldung (Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2025, - 2 BvL 5/18 u.a. - Beamtenbesoldung Berlin) erneut klargestellt: Die Besoldung vieler Beamtinnen und Beamten in Deutschland ist verfassungswidrig zu niedrig, und die Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung kann nicht länger ignoriert werden.
Hessen steht nun in der Pflicht. Es kann und darf nicht abgewartet werden, bis Klagen und politische Diskussionen die Situation weiter verschärfen. Die Beamtinnen und Beamten haben Anspruch auf amtsangemessene, verfassungskonforme Besoldung, frei von existenziellen Sorgen. Finanzminister Lorz erklärt öffentlich dazu im Haushaltsausschuss, „dass man ein neues Berechnungssystem aus Karlsruhe erhalten habe und dieses nun prüfen müsse“.
Kein Garant für niedrigere Werte: Anders als manche Gesetzgeber vielleicht erwartet hatten, führt die neue Berechnung nicht automatisch zu geringeren Mindestbesoldungen. Teilweise ergeben sich sogar höhere Werte als bei der bisherigen Methode.
Qualitativer Unterschied: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die neue Methode auch damit begründet, dass die Mindestbesoldung mehr sein soll als nur eine staatliche Grundsicherung. Sie soll die Alimentation, also ein eigenständiges Einkommen für die Lebensführung eines Beamten, widerspiegeln und sich qualitativ von Sozialhilfe unterscheiden. Kurz gesagt: Die neue Berechnung macht die Mindestbesoldung realitätsnäher und sozial ausgewogener, ohne auf das Mindestmaß der sozialen Absicherung reduziert zu sein.
Wesentliche Erkenntnisse des Urteils:
- Mindestbesoldung darf nicht unter ein Existenzminimum fallen; das Abstandsgebot zu höheren Besoldungsgruppen ist strikt einzuhalten.
- Kürzungen bei Beihilfe oder Versorgung sind als Besoldungskürzung zu werten.
- Rückwirkende Entschädigungen sind für Antragsteller rechtlich gesichert.
- Die Anrechnung von Partnereinkommen ist verfassungswidrig und darf nicht fortgesetzt werden.
Die GdP Hessen fordert die Landesregierung daher auf, unverzüglich zu handeln:
- Transparente Prüfung der hessischen Besoldung auf Verfassungsmäßigkeit und offener Dialog mit den Gewerkschaften.
- Sicherstellung einer verfassungskonformen Mindestalimentation ohne Abstriche bei Beihilfe oder Versorgung.
- Orientierung an der aktuellen Berechnungsmethode des BVerfG.
- Keine Anrechnung von Partnereinkommen auf die Besoldung.
- Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen vor der nächsten Einkommens- und Tarifrunde, um Rechtssicherheit und Vertrauen der Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten.
Wir erwarten, dass Hessen jetzt handelt, statt weiter Zeit zu schinden. Die Verschiebung der Besoldungserhöhung von 5,5 % von August bis Dezember 2025 ist sichtbarer Beleg, dass in Hessen „Haushaltskonsolidierung“ Vorrang vor amtsangemessener Alimentation hat!
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Jens Mohrherr
Landesvorsitzender
Telefon 0151/29218934
