22.01.2026
DGB-Spitzen zu Gast bei Innenminister Poseck zum Thema verfassungskonforme Alimentation und Tarifverhandlungen
Michael Rudolph (DGB-Chef HE-Thüringen), Natalie Jopen (ver.di-Vorsitzende Hessen), Thilo Hartmann (GEW-Vorsitzender Hessen) und der Vorsitzende der GdP Hessen, Jens Mohrherr, folgten der Einladung von Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck am 22. Januar 2026 ins Hessische Innenministerium. Auf der Agenda standen im zentralen Fokus die verfassungswidrige Besoldung sowie die in Kürze beginnenden Tarifverhandlungen TV-H 2026.
Minister Poseck stellt fest, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2025 zur Beamtenbesoldung in Berlin eine neue, in dieser Form nicht vorhersehbare verfassungsrechtliche Grundlage darstellt. Diese entfaltet Bindungswirkung für alle Bundesländer und begründet damit einen unmittelbaren Handlungsauftrag auch für das Land Hessen.
Die Anwendung dieser Entscheidung auf die hessische Besoldungsstruktur ist hochkomplex. Wir sprechen über einen Betrachtungszeitraum von nahezu zehn Jahren, über eine Vielzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen sowie über anspruchsvolle verfassungsrechtliche Berechnungsmodelle. Diese Berechnungen laufen aktuell noch. Somit hat die Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung mit Wirkung ab diesem Jahr erste Priorität.
Berücksichtigungsfaktoren sind das Tarifergebnis zum TV-H 2026. Im Rahmen der Tarifverhandlungen in Hessen wird ein Tarifergebnis erwartet, das in geeigneter Weise auf die Besoldung übertragen wird.
Ziel ist eine Besoldungsstruktur, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich entspricht. Das wird finanzielle Mittel erfordern – diese müssen bereitgestellt werden.
Verfassungskonformität darf nicht an der Haushaltslage scheitern.
Die gesetzliche Umsetzung wird nach Abschluss der Tarifverhandlungen erfolgen und ausdrücklich an den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet sein.
Es ist vorgesehen, dies über einen fraktionsgetragenen Gesetzentwurf umzusetzen.
Minister Poseck betont, dass die Landesregierung in diesem Zusammenhang eine erhebliche Herausforderung für die Vergangenheit hat. Hessen hat jährlich Verjährungsverzichte erklärt. Es besteht erheblicher Regelungsbedarf, und es ist davon auszugehen, dass Nachzahlungen erforderlich werden. Umfang und genaue Dimension sind derzeit noch nicht absehbar. Ziel ist es, bis Sommer 2026 die Besoldung mit Wirkung für die Zukunft abschließend zu regeln. Es gibt keine Zusage für rückwirkende Auszahlungen im Jahr 2026. Realistisch sind entsprechende Maßnahmen frühestens ab den Haushaltsjahren 2027 oder 2028, gegebenenfalls in mehreren Tranchen. Der Ansatz ist klar: Zunächst die verfassungskonforme Besoldung für die Zukunft herstellen und danach strukturiert die Vergangenheit regeln.
Die Spitzenorganisationen, einschließlich des dbb, haben die gleichen Informationen erhalten. Wir bleiben im Gespräch, denn es geht um ein Thema von erheblicher Tragweite – auch für das Vertrauen.
Zugesagt ist, dass Gespräche zwischen Tarifabschluss und Gesetzgebungsverfahren stattfinden, mit transparenter Darstellung der Eckpunkte und Berechnungsgrundlagen (inklusive Präsentation). Die Einbringung des Gesetzentwurfs soll im 2. Quartal 2026 erfolgen (möglicherweise als Fraktionsgesetz). Weitere Gespräche mit dem Finanzminister und innerhalb der Koalition stehen noch aus.
Die finanzielle Gesamtwirkung ist derzeit noch nicht abschließend quantifizierbar. Die haushaltspolitische Lage ist schwierig, eine deutlich bessere wirtschaftliche Lage ist aktuell nicht absehbar. Gleichzeitig gilt: Verfassungsrechtliche Vorgaben stehen nicht unter Haushaltsvorbehalt.
Es besteht die Hoffnung auf weniger Spardruck ab 2027 – das wird für die Rückwirkung eine Rolle spielen.
Abschließender Grundsatz: Wir bewegen uns hier nicht in Symbolpolitik, sondern in verfassungsrechtlich gebotener Umsetzung. Das ist rechtlich zwingend, politisch anspruchsvoll und finanziell herausfordernd – aber unvermeidbar. Ziel ist eine verfassungskonforme Besoldung in einem Schritt für die Zukunft sowie eine strukturierte, rechtssichere Regelung der Vergangenheit.
Weitere Informationen
Jens Mohrherr
Landesvorsitzender
Telefon 0151/29218934
