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01.02.2026

Angriffsentschädigung in Hessen ist gut - aber optimierungsbedürftig!

Mit Wirkung zum 24. November 2021 wurde § 40 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes geändert. Die Neufassung sieht erstmals eine sogenannte Angriffsentschädigung als Dienstunfallausgleichsleistung vor.

Die Entschädigung beträgt 2.000 Euro und wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem anerkannten Dienstunfall gewährt. Sie gilt für Tarif- und Vollzugsbeschäftigte sowie für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes, etwa Verwaltung oder Feuerwehr. Voraussetzung ist ein anerkannter Dienstunfall infolge eines rechtswidrigen Angriffs.

So wichtig diese Regelung ist - sie kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie nur ein finanzielles Pflaster auf eine immer größer werdende Wunde darstellt.

Seit Jahren steigen die Zahlen tätlicher Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst rasant an. Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte und andere Kolleginnen und Kollegen werden beleidigt, bedroht und angegriffen. Der Respekt gegenüber denen, die tagtäglich für Sicherheit, Ordnung und Hilfe sorgen, scheint in weiten Teilen der Gesellschaft verloren gegangen zu sein.

Und was passiert politisch?
Das Thema wird regelmäßig hervorgeholt - aber fast ausschließlich dann, wenn es politisch opportun ist: vor Wahlen, nach besonders schweren Taten oder wenn sich Einzelne öffentlich profilieren wollen. Nachhaltige, konsequente Maßnahmen bleiben hingegen aus. Der brutale Mord an zwei Polizeibeamten am 31. Januar in Rheinland-Pfalz hat das Land erschüttert. Für einen kurzen Moment schien Einigkeit zu herrschen: Solidarität mit der Polizei, Forderungen nach mehr Schutz, mehr Rückhalt, mehr Wertschätzung. Doch genau dieser Moment zeigt das Grundproblem: Erst wenn Kolleginnen und Kollegen ihr Leben verlieren, wird reagiert.

Dann treten sie aus der Deckung - Minister, Regierungschefs und politische Verantwortungsträger. Die bekannten Phrasen folgen zuverlässig:

„Ein Ruck muss durch die Gesellschaft gehen.“ „Die Polizei muss besser geschützt werden.“ „Angriffe auf Einsatzkräfte dürfen nicht toleriert werden.“

Was seit Jahren fehlt, sind konsequente rechtliche Folgen, die diese Worte mit Inhalt füllen.

Dabei liegt eine Lösung auf dem Tisch - einfach, wirksam und rechtlich sauber:
Nicht die Erhöhung des Strafrahmens ist notwendig, sondern die Anhebung der Mindeststrafandrohung bei Angriffs- und Widerstandsdelikten auf sechs Monate Freiheitsstrafe.

Warum ist das entscheidend?
Weil das geltende Strafzumessungssystem dazu führt, dass diese Taten häufig mit Geldstrafen oder Bewährungen enden. Nach der sogenannten Spielraumtheorie prüfen Gerichte zunächst, ob überhaupt eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Bei Freiheitsstrafen zwischen einem und sechs Monaten gilt zudem der Grundsatz des Vorrangs der Geldstrafe. Generalpräventive Erwägungen greifen regelmäßig erst ab einer Strafhöhe von sechs Monaten (§ 56 Abs. 3 StGB).

Erst ab einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten hätte das Strafrecht die notwendige Signalwirkung:

  • keine Geldstrafe mehr möglich,
  • Freiheitsstrafe als Regelfolge,
  • Bewährung nur noch bei sehr enger rechtlicher Prüfung,
  • klare Botschaft an potenzielle Täter.

Es geht also nicht um Symbolpolitik, sondern um rechtliche Konsequenz.

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Und genau hier liegt das Problem:
Der politische Wille, diesen Schritt tatsächlich zu gehen, ist nicht erkennbar. Zu oft bleiben es Ankündigungen, die im öffentlichen Druck entstehen - und ebenso schnell wieder verschwinden, wenn der mediale Fokus nachlässt.

Mit wohlklingenden Worten und Einmalzahlungen allein wird sich weder der Respekt vor der Polizei noch die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen verbessern. Wer es ernst meint mit dem Schutz der Einsatzkräfte, muss bereit sein, klare strafrechtliche Grenzen zu ziehen.

Die Diskussion ist nicht beendet.
Wir werden nicht lockerlassen und diese Forderung weiterhin mit Nachdruck vertreten - im Interesse aller, die täglich den Kopf für diese Gesellschaft hinhalten.

Weitere Informationen

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Jens Mohrherr

Landesvorsitzender

Telefon 0151/29218934