26.05.2026
Gesetzentwurf zur Besoldung: GdP bringt Rückmeldungen der Mitglieder ins Ministergespräch ein
Seit Jahren begleitet die GdP Hessen die Diskussion um eine verfassungsgemäße, faire und nachvollziehbare Besoldung der Beamtinnen und Beamten.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verbindet die Landesregierung die Übertragung des Tarifergebnisses mit weiteren Änderungen im Besoldungsrecht, darunter die Streichung der ersten Erfahrungsstufe, höhere Familienzuschläge und das sogenannte Familieneinkommensmodell.
Im Vorfeld des erneuten Gesprächs mit dem Innenminister hatte die GdP ihre Mitglieder aktiv um Rückmeldungen, Fragen und Einschätzungen gebeten.
Die zahlreichen Antworten machten deutlich, wie groß die Verunsicherung, die Enttäuschung und die Empörung in Teilen der Kollegenschaft sind.
Diese Rückmeldungen wurden in der Besprechung aufgegriffen und durch konkrete Fragen in den Gesprächsverlauf eingebracht.
Der Innenminister ordnete den Entwurf politisch ein, verwies auf unterschiedliche Reaktionen aus Beamtenschaft, Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik und stellte Hessen anhand von Vergleichsübersichten im Ländervergleich als gut positioniert dar.
Von parlamentarischer Seite wurde betont, dass der aktuelle Entwurf Gegenwart und Zukunft regeln solle, während Fragen zur Vergangenheit an anderer Stelle behandelt werden sollen.
Die GdP machte deutlich, dass die Übertragung des Tarifergebnisses ausdrücklich anerkannt wird, die Kritik sich jedoch auf die Verbindung mit der behaupteten Reparatur der verfassungswidrigen Besoldung richtet.
Zugleich lehnt die GdP den jetzigen Gesetzentwurf klar ab, weil er aus ihrer Sicht keine tragfähige, verfassungsgemäße Lösung der Besoldungsfrage darstellt, und wird weiterhin mit Nachdruck auf eine echte Korrektur hinwirken – auch vor dem Hintergrund der bereits eingereichten Klagen und des langjährigen gewerkschaftlichen Einsatzes für eine amtsangemessene Alimentation.
Aufgrund der Vielzahl an Rückmeldungen, der deutlichen Empörung in den Kommentaren und der parallelen Sorge um Stellenstreichungen im Tarifbereich hat die GdP eine Petition gestartet, um den Sparkurs bei der hessischen Polizei zu stoppen und weiter für eine verfassungsgemäße Besoldung, faire Arbeitsbedingungen und eine handlungsfähige Polizei einzutreten.
Die häufigsten Fragen aus der Mitgliedschaft – und die Antworten aus dem Ministergespräch
- Ist der Gesetzentwurf wirklich verfassungskonform – oder wird erneut auf Zeit gespielt?
Der Innenminister erklärte, dass er den Gesetzentwurf für verfassungskonform hält und dem Gesetzgeber in dieser Frage Handlungsspielräume zuschreibt. Zugleich räumte er ein, dass es verfassungsrechtliche Unsicherheiten gibt und am Ende möglicherweise Gerichte über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden werden.
Für die GdP bleibt deshalb klar: Genau diese Unsicherheit darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. - Warum wird ein fiktives Partnereinkommen angerechnet, das real nicht existiert?
Nach Darstellung des Ministers habe sich die Lebensrealität vieler Familien verändert; viele Haushalte verfügten heute über zwei Einkommen. Deshalb solle sich diese Entwicklung auch in der Besoldungsgesetzgebung niederschlagen. Zudem verwies er darauf, dass bereits 13 andere Bundesländer einen solchen Weg gegangen seien und Hessen diesen Ansatz nun ebenfalls aufgreifen wolle.
Die GdP lehnt das weiterhin ab und geht davon aus, dass es nicht verfassungsgemäß sein kann. Ein fiktives Einkommen kann keine reale Besoldung ersetzen! - Wie wird die Streichung der Erfahrungsstufe 1 gerecht umgesetzt?
Die GdP hat darauf hingewiesen, dass durch die Streichung der ersten Erfahrungsstufe eine Ungleichbehandlung zwischen Bestandsbeamtinnen und Bestandsbeamten sowie neu eingestellten Beamtinnen und Beamten entstehen kann. Während bisher 23 Jahre bis zum Erreichen der letzten Stufe notwendig waren, wären es künftig nur noch 21 Jahre. Der Minister sieht darin zwar eine gewisse Ungerechtigkeit, aber kein grundsätzliches Problem. Die GdP wird diesen Punkt weiter kritisch prüfen. - Kommt die erhöhte Wechselschichtzulage tatsächlich vollständig an?
Die GdP hat im Gespräch erneut darauf hingewiesen, dass Polizistinnen und Polizisten, die eine Polizeizulage erhalten, bislang nur die halbe Wechselschichtzulage erhalten. Damit stellt sich die Frage, ob die ab Oktober geplante Erhöhung bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen tatsächlich vollständig ankommt. Der Minister sagte zu, diesen Punkt noch einmal mitzunehmen und neu prüfen zu lassen.
Für die GdP ist das ein wichtiger Prüfauftrag, denn gerade Schicht- und Wechselschichtdienst müssen spürbar anerkannt werden. - Warum fällt Hessen im Vergleich zu Bund und anderen Ländern weiter zurück?
Der Minister legte bereits zu Beginn des Gesprächs eine Statistik vor, aus der nach Auffassung des Ministeriums hervorgeht, dass Hessen im Besoldungsvergleich gut dasteht. Auffällig ist, dass Besoldungsvergleiche zwischen Bundesländern schwierig sind und für die Zahlen ein unterschiedlicher Rechtsstand zugrunde gelegt wurde. Die GdP wird diese Zahlen und Berechnungsgrundlagen weiter prüfen. Entscheidend ist dabei nicht nur ein isolierter Tabellenvergleich, sondern die tatsächliche Wirkung für die Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen und Familienkonstellationen. - Was passiert mit den Nachzahlungen für die Vergangenheit seit 2013?
Nach Aussage des Ministers laufen hierzu derzeit Berechnungen, die sehr komplex seien. Mit weiteren Maßnahmen sei voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres zu rechnen. Im Vorfeld sollen dazu weitere Gespräche mit den Gewerkschaften geführt werden. Die GdP wird darauf drängen, dass die Vergangenheit nicht ausgeklammert wird und die berechtigten Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen endlich transparent und fair behandelt werden. - Wie geht es jetzt weiter?
Wir werden im Stellungnahmeverfahren des Gesetzesentwurfes uns im Landtag dazu äußern und auch bei der im Juli anstehenden mündlichen Anhörung unsere Kritik in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Die Landesregierung hat unabhägig vom Gesetzgebungsverfahren beschlossen die Übertragung des Tarifergebnisses zum Juli (+3,02%) bereits Ende Juli mit den Bezügen des Monats August zu zahlen
