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GdP Hessen

22.06.2026

GdP im Landtag: Dieser Gesetzentwurf rechnet Besoldung schön

Anhörung im Hessischen Landtag Besoldung Verfassungswidrige Besoldung

Bei der Anhörung im Hessischen Landtag bleibt die Bewertung der GdP Hessen klar: Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung enthält einzelne Verbesserungen, löst aber das zentrale Problem einer verfassungsgemäßen Alimentation nicht.

Genau das machen wir den Abgeordneten im Landtag deutlich. Die Übertragung des Tarifergebnisses, höhere Familienzuschläge, Anpassungen bei Zulagen und der Wegfall der ersten Erfahrungsstufe sind wichtige Punkte. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die behauptete Verfassungskonformität aus Sicht der GdP auf wackeligen Grundlagen steht.

Im Zentrum unserer Kritik steht das sogenannte Familieneinkommensmodell.

In den Berechnungen wird ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt, um eine rechnerische Unterdeckung zu schließen. 

Auch bei Alleinerziehenden zeigt sich das Problem deutlich, wenn Unterhaltsvorschuss herangezogen wird, um die Mindestalimentation rechnerisch zu erreichen. Unterhaltsvorschuss ist jedoch keine Alimentation, sondern eine Ersatzleistung zugunsten des Kindes.

Ein Einkommen, das der Dienstherr nicht zahlt, ist keine Besoldung.

Auch weitere Punkte werden von uns in der Anhörung klar platziert: Die herangezogenen Mikrozensusdaten bilden die Realität hessischer Beamtenfamilien nicht ausreichend ab. Die Steuerklassenberechnung ist methodisch widersprüchlich, weil beim Einkommen eine Mehrverdienerfamilie angenommen wird, steuerlich aber mit der Logik eines Alleinverdienermodells gerechnet wird. Zudem bestehen offene Fragen bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Fortschreibungsprüfung, auffälligen Parameterwerten, Erfahrungsstufe 1, Wechselschichtzulage und Mehrarbeitsvergütung.

Für die GdP ist deshalb klar: Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden. Die Alimentation muss durch den Dienstherrn gewährleistet werden – nicht durch fiktive Einkommen, externe Leistungen oder rechnerische Annahmen. 

Wir werden das Verfahren weiter juristisch, parlamentarisch und öffentlich begleiten: mit Rechtsgutachten über den DGB, Stellungnahmen im Landtag, Petition, Aktionen im Sommer und der Prüfung weiterer Rechtsmittel zum Jahresende.

Unsere Haltung bleibt klar: Echte Besoldung statt fiktiver Einkommen.