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© photobyphotoboy/stock.adobe.com
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02.06.2026

Die TdL zieht vor Gericht:
Warum der Streit um den Arbeitsvorgang uns alle betrifft

Soziales Tarif

Worum geht es?

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) greift erneut die bisherige Eingruppierungssystematik im öffentlichen Dienst an. Konkret geht es um den sogenannten „Arbeitsvorgang“ – also die Grundlage dafür, wie Tätigkeiten bewertet und Entgeltgruppen zugeordnet werden.

Warum ist das wichtig?

Der Arbeitsvorgang entscheidet maßgeblich darüber, wie Beschäftigte eingruppiert und bezahlt werden.

Seit Jahrzehnten gilt dabei: Maßgeblich ist das Arbeitsergebnis – nicht die kleinteilige Zerlegung einzelner Tätigkeiten.

Was will die TdL ändern?

Die TdL möchte:

  • Tätigkeiten stärker aufspalten,
  • kleinere Einzelschritte getrennt bewerten,
  • große Arbeitsvorgänge erschweren,
  • Höhergruppierungen begrenzen.

 

Nach Auffassung der Arbeitgeber sollen Tätigkeiten nur noch dann zusammengefasst werden dürfen, wenn sie identische Anforderungen erfüllen.

 

Was hätte das für Folgen?

Die geplanten Änderungen könnten weitreichende Auswirkungen haben:

  • Gefahr von Herabgruppierungen,
  • niedrigere Eingruppierungen bei (neuen) Stellenbewertungen,
  • mehr Rechtsunsicherheit,
  • mehr Eingruppierungsstreitigkeiten vor Gericht.

 

! Betroffen wären nicht nur die Justiz, sondern große Teile des öffentlichen Dienstes.

 

Warum lehnen wir das ab?

Die Gewerkschaftsseite hält die Forderungen der TdL für einen Angriff auf das gesamte Eingruppierungssystem.

Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist seit Jahrzehnten gefestigt und berücksichtigt moderne Arbeitsrealitäten besser als die Vorstellungen der Arbeitgeber.

Gerade durch Digitalisierung und verdichtete Arbeitsprozesse übernehmen Beschäftigte heute häufiger komplexe Gesamtaufgaben statt kleinteiliger Einzeltätigkeiten.

 

Beispiel: Vorgangsbearbeitung

Arbeitsergebnis: Vollständige und rechtssichere Bearbeitung eines Vorgangs einschließlich Dokumentation und Abschluss.

Dazu gehören typischerweise:

  • Eingang und Sichtung von Post, Anträgen oder Vorgängen
  • Prüfung der Zuständigkeit
  • Anlegen neuer Akten bzw. Pflege bestehender Akten
  • Erfassen von Daten in Fachverfahren
  • Sachverhaltsprüfung und Informationsrecherche
  • Schriftverkehr mit Bürgern, Behörden oder anderen Stellen
  • Fristenkontrolle und Terminüberwachung
  • Vermerke und Stellungnahmen fertigen
  • Entscheidungen vorbereiten
  • Bescheide, Schreiben oder Mitteilungen erstellen
  • Ablage, Archivierung und Aktenabschluss
  • Telefonische und persönliche Auskünfte zum Vorgang

 

Die Arbeitgeber wollen nun diesen Arbeitsvorgang aufsplitten und die einzelnen Tätigkeiten bewerten, was zu einer niedrigeren Eingruppierung führen wird, da viele Tätigkeiten allein eine geringere Bewertung ergeben werden, als der Gesamtvorgang.

 

Was sagt das Bundesarbeitsgericht (BAG)?

Das BAG hat mehrfach bestätigt:

  • Entscheidend ist das Arbeitsergebnis,
  • Arbeitsvorgänge dürfen nicht künstlich zerstückelt werden,
  • tatsächliche Arbeitsorganisation ist maßgeblich – nicht theoretische Aufteilbarkeit.

 

Warum sorgt das Thema aktuell wieder für Streit?

Die TdL versucht seit Jahren, die Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang tariflich einzuschränken. Auch in der Tarifrunde 2026 scheiterte sie damit erneut. Jetzt soll eine Verbandsklage gemäß § 9 TVG zusätzlichen Druck erzeugen. Eine solche Klage dient der Feststellung der Wirksamkeit oder Auslegung von Tarifnormen und setzt voraus, dass zwischen den Tarifvertragsparteien ein grundsätzlicher Streit über die Auslegung besteht.

 

Wie bewerten wir die Situation?

Die bestehenden Regelungen sind aus unserer Sicht:

  • klar,
  • rechtssicher,
  • seit Jahrzehnten bewährt.

 

Statt bewährte Standards infrage zu stellen, benötigt der öffentliche Dienst moderne und verlässliche Eingruppierungsregelungen für die Arbeitswelt von heute und morgen.

Das werden wir weder in den Tarifverhandlungen noch vor Gericht widerspruchslos hinnehmen.

Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine korrekte Bewertung ihrer Tätigkeit.

 

Dafür werden wir kämpfen.