18.08.2026
GdP Hessen: „Schluss mit politischen Rechenspielen - Polizei verdient keine Besoldung nach Wunschzettel des Finanzministers“
Wiesbaden. Die GdP Hessen verschärft ihre Kritik am Entwurf des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027. Aus Sicht der GdP versucht die Landesregierung, die verfassungswidrige Besoldung mit einem politischen Rechenmodell zu kaschieren, statt sie endlich konsequent und verfassungssicher zu beseitigen.
Gemeinsam mit dem DGB, der GEW und der IG BAU hat die GdP ein Rechtsgutachten der Jenaer Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger zum Gesetzentwurf erstellen lassen. Das Ergebnis ist aus Sicht der Gewerkschaften alarmierend: Das vorgesehene Doppelverdienermodell ist in der vorliegenden Form verfassungsrechtlich mindestens hochproblematisch. Auch die ersatzlose Streichung der ersten Erfahrungsstufe für bereits im Dienst befindliche Beamtinnen und Beamte begegnet erheblichen Bedenken.
Mohrherr: „Wir lassen uns nicht länger für dumm verkaufen!
Wir lassen uns nicht länger für dumm verkaufen! Wir reden hier nicht über freiwillige politische Gefälligkeiten, sondern über eindeutige verfassungsrechtliche Verpflichtungen des Dienstherrn. Trotzdem erleben die Beschäftigten seit Jahren nichts anderes als Verzögerung, Relativierung und politische Ausweichmanöver. Das beschädigt das Vertrauen in die Landesregierung massiv.“
Für die GdP ist insbesondere das sogenannte Familieneinkommensmodell ein Angriff auf den Kern des Alimentationsprinzips. Ein fiktives Partnereinkommen darf aus Sicht der Gewerkschaft nicht dazu benutzt werden, die tatsächliche Besoldung der Beamtinnen und Beamten künstlich herunterzurechnen.
„Viele Kolleginnen und Kollegen empfinden dieses Modell als direkten Angriff auf das Alimentationsprinzip. Es entsteht der Eindruck, dass hier mit aller Kraft versucht wird, die Kosten verfassungsgemäßer Besoldung politisch kleinzurechnen“, betont Mohrherr.
Polizei ist kein Rechenposten
Gerade für die hessische Polizei ist die Debatte von besonderer Bedeutung. Polizeibeschäftigte leisten ihren Dienst rund um die Uhr, an Wochenenden und Feiertagen, nachts und unter teilweise erheblichen persönlichen Belastungen. Die GdP fordert deshalb, die tatsächliche Belastung und Verantwortung der Beschäftigten im Schicht- und Vollzugsdienst endlich angemessen zu berücksichtigen. Genau dies sieht auch die gemeinsame gewerkschaftliche Position zum Gesetzentwurf vor.
Eine faire und verfassungskonforme Besoldung ist für die GdP nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine Frage der Wertschätzung und der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Die Gewerkschaft verlangt konkrete Änderungen am Gesetzentwurf:
- Ausgleich für die Streichung der ersten Erfahrungsstufe: Bereits geleistete Dienstzeit in Stufe 1 muss auf die Laufzeit in Stufe 2 angerechnet werden.
- Beschleunigung der nächsten Stufenaufstiege: Auch Kolleginnen und Kollegen in Stufe 2 und höheren Stufen müssen berücksichtigt werden.
- Korrektur des fiktiven Partnereinkommens: Das angenommene zweite Einkommen darf nicht an der Lebenswirklichkeit der Beschäftigten vorbeigehen.
- Anhebung der Grundbesoldung: zunächst um 69 Euro in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 10 und um 128 Euro ab A 11.
- Härtefallregelung: Für Fälle, in denen ein entsprechendes zweites Einkommen tatsächlich nicht erwartet werden kann, etwa bei kleinen Kindern, Pflege, dauerhafter Erkrankung oder besonderen Arbeitszeitmodellen.
Die GdP sieht darin konkrete und zeitnah umsetzbare Möglichkeiten, die bestehenden Probleme zu korrigieren. Gleichzeitig müsse die Landesregierung langfristig das hessische Besoldungssystem grundlegend überarbeiten.
Mohrherr warnt die Landesregierung davor, erneut Zeit zu gewinnen und die Beschäftigten mit politischen Absichtserklärungen abzuspeisen: „Wir sind das permanente Gerede von Wertschätzung leid. Wertschätzung zeigt sich nicht in Sonntagsreden oder Imagekampagnen, sondern darin, ob ein Dienstherr seine verfassungsrechtlichen Pflichten ernst nimmt.“
Die hessischen Beamtinnen und Beamten hätten nach Jahren der Auseinandersetzung jetzt mindestens ein klares Signal verdient. Das verlorene Vertrauen müsse wiederhergestellt werden. Gleichzeitig dürfe die notwendige Besoldungskorrektur nicht erneut auf die lange Bank geschoben werden.
Wer Sicherheit bestellt, muss auch bereit sein, die Menschen zu bezahlen, die diese Sicherheit jeden Tag gewährleisten. Die Kolleginnen und Kollegen der hessischen Polizei haben ihren Teil längst geleistet. Jetzt ist die Landesregierung am Zug.
Keine Besoldungsreparatur zweiter Klasse
Für die GdP ist klar: Der vorliegende Entwurf darf nicht einfach durch das parlamentarische Verfahren gewunken werden. Die Landesregierung muss die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst nehmen und die vorliegenden Änderungsvorschläge umsetzen. Langfristig muss das hessische Besoldungssystem fair, attraktiv und dauerhaft verfassungskonform werden. Dabei müssen insbesondere die besonderen Belastungen und Verantwortungen der Beschäftigten im Schicht- und Vollzugsdienst angemessen berücksichtigt werden.
Die Botschaft der GdP an die Landesregierung ist deshalb unmissverständlich:
Gerechte Besoldung jetzt.
Keine weiteren Verzögerungen. Keine politischen Rechenspiele.
Weitere Informationen
Jens Mohrherr
Landesvorsitzender
Telefon 0151/29218934
