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© Petra/stock.adobe.com
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20.08.2026

Saarland: Gedenken an Simon
Aus Tragödie Lehren ziehen

Beamtenrecht Innenpolitik Schutzpolizei Arbeitsschutz

Heute jährt sich zum ersten Mal der gewaltsame Tod unseres Kollegen Simon Bohr. Der 21. August 2025 hat sich tief in das Gedächtnis der saarländischen Polizei eingebrannt. Ein Jahr danach – die Erinnerungen an diesen Tag und seine Folgen sind für viele von uns noch immer schmerzhaft und allgegenwärtig.

Gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen gedenkt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Saarland an diesem Tag unserem Kollegen, Freund und Wegbegleiter Simon. Sein Andenken wird in der saarländischen Polizei einen festen Platz behalten. Gleichzeitig ist dieser Jahrestag aber auch Anlass, den Blick in die Zukunft zu richten und kritisch zu hinterfragen, welche Lehren aus diesem schrecklichen Ereignis gezogen wurden.

Todestag von Simon Bohr – ein Jahr danach: Gedenken allein reicht nicht – aus der Tragödie müssen Lehren gezogen werden!

Der Tod von Simon hat nicht nur Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen schwer getroffen – er hat die gesamte saarländische Polizei nachhaltig erschüttert, verändert und geprägt. Viele Beschäftigte tragen die psychischen Folgen bis heute mit sich. Wie tief diese Belastungen reichen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, wird unter anderem die von der GdP Saarland eingeforderte Mitarbeitendenbefragung zeigen, deren Ergebnisse derzeit noch ausstehen. Die GdP erwartet, dass die erlangten Erkenntnisse nicht in Schubladen verschwinden, sondern transparent kommuniziert und diskutiert werden, um die Grundlage konkreter Verbesserungen für die Beschäftigten zu bilden.

Ein solch einschneidendes Ereignis macht deutlich, wie wichtig ein starker Zusammenhalt innerhalb der Polizei ist. Unser besonderer Dank gilt all jenen Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Monaten Verantwortung übernommen haben. Jenen, die zugehört, begleitet und unterstützt haben – die kurzfristig zusätzliche Dienste übernommen oder andere entlastet haben. Ebenso danken wir den psychosozialen Fachkräften, den Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorgern, den Personalvertretungen sowie allen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern, die in einer außergewöhnlich belastenden Zeit für unsere Kolleginnen und Kollegen da waren. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung und zeigt, was Zusammenhalt innerhalb der Polizei bedeutet.

Gleichzeitig darf die psychische Belastung von Polizeibediensteten nach außergewöhnlichen Einsatzlagen nicht länger unterschätzt werden. Wer im Dienst traumatische Ereignisse erlebt, muss sich darauf verlassen können, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht allumfassend nachkommt. Dazu gehört aus Sicht der GdP Saarland auch eine verlässliche und praxisgerechte Anerkennung posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS) als Dienstunfall, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erfahrungen des vergangenen Jahres zeigen, dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht.

Gleichermaßen beschäftigt die juristische Aufarbeitung der Tat viele Kolleginnen und Kollegen bis heute. Die GdP Saarland respektiert selbstverständlich die Unabhängigkeit der Gerichte und die rechtsstaatlichen Entscheidungsprozesse. Gleichwohl stellen wir fest, dass die gerichtliche Entscheidung und ihre Begründung von vielen Menschen als schwer nachvollziehbar empfunden werden. Aus unserer Sicht hätte es einer umfassenderen und verständlicheren Einordnung und Kommunikation der Entscheidung bedurft. Hier sehen wir die beteiligten Institutionen in der Verantwortung, gerichtliche Entscheidungen – soweit rechtlich möglich – transparent zu erläutern und dadurch Unsicherheiten und offene Fragen innerhalb der Polizei aufzugreifen. Eine offene Kommunikation schafft zwar keine andere Entscheidung, sie kann jedoch wesentlich zum Verständnis und zur Akzeptanz beitragen.

Für die GdP Saarland steht deshalb fest: Verbesserungen dürfen nicht erst nach tragischen Ereignissen angestoßen werden. Sie müssen dauerhaft Bestandteil einer modernen, lernenden Polizeiorganisation sein. Dazu gehören ausreichend Personal, eine konsequente Fürsorge für die Beschäftigten, eine leistungsfähige psychosoziale Betreuung, transparente Kommunikation über alle Ebenen hinweg sowie verlässliche Arbeits- und Einsatzbedingungen. Der „Mensch in Uniform“ darf nicht erst dann in den Mittelpunkt rücken, wenn etwas derart Schreckliches geschehen ist – er muss es jeden Tag.

Der Tod von Simon Bohr bleibt Mahnung und Verpflichtung zugleich. Genauso wichtig ist es, aus dieser Tragödie die richtigen Konsequenzen zu ziehen – für die Kolleginnen und Kollegen von heute und für diejenigen, die morgen ihren Dienst für die Sicherheit unserer Gesellschaft antreten.

Wir werden sein Andenken in Ehren halten.